Compliance im Arbeitsrecht: Agad begrüßt Entscheidung des Bundesarbeitsgericht (BAG) zur sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverhältnissen Bislang galt die Auffassung, dass beispielsweise eine vor Jahrzehnten ausgeübte Tätigkeit als Werksstudent jedwede sachgrundlose Befristung ausschließe
(19.04.11) - Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Urteil vom 6. April 2011 (7 AZR 716/09) die Befristung von Arbeitsverhältnissen erleichtert. Danach steht einer Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne Sachgrund auf bis zu zwei Jahren nichts mehr im Wege, wenn ein früheres Arbeitsverhältnis mehr als drei Jahre zurückliegt. Bislang galt die Auffassung, dass beispielsweise eine vor Jahrzehnten ausgeübte Tätigkeit als Werksstudent jedwede sachgrundlose Befristung ausschließe.
"Diese Auslegung war nicht nur für die Unternehmen hinderlich, sondern auch arbeitnehmerunfreundlich", erläutert Rechtsanwalt Dr. Oliver Klug, Hauptgeschäftsführer des Agad-Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. aus Essen. "Besonders kritisch war die Lage bei der öffentlichen Hand. Wer jemals bei einer Stelle des Bundes gearbeitet hatte, schied bei jeder späteren Bewerbung auf eine sachgrundlos befristete Stelle aus - eine echte Ungerechtigkeit."
Der Agad-Hauptgeschäftsführer wundert sich allerdings darüber, dass das BAG nun ausgeurteilt hat, was sich die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag als Gesetzesvorhaben vorgenommen hatten.
"Wozu der schwarz-gelben Regierung inzwischen der Mut fehlt, kommt nun als verfassungsgemäße Korrektur aus Erfurt" resümiert Rechtsanwalt Dr. Klug. "Wer hätte gedacht, dass Arbeitgeber mal mehr auf das Bundesarbeitsgericht als auf eine konservativ-liberale Regierung zählen können." (Agad: ra)
Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.
Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.
Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."
Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.
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