Core Tier-1-Kapital: Defacto würden die Compliance-Regeln von Basel III vorgezogen und im Detail verschärft Benchmark stelle keine neue gesetzliche Mindestquote dar
(21.04.11) - "Die veröffentlichten Details zum diesjaehrigen Stresstest zeigen, dass die Anforderungen der EBA gegenüber dem Vorjahr deutlich verschärft wurden", erklärte Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes. Dass dabei seitens der EBA das Core Tier-1-Kapital zugrunde gelegt werde, "sei nicht sachgerecht".
Defacto würden somit die Regeln von Basel III vorgezogen und im Detail verschärft. "Dies gelte auch für die geforderte "Capital Ratio" von 5 Prozent, die über den erst ab 2015 geltenden Anforderungen von Basel III in Höhe von 4,5 Prozent liege," sagte Kemmer weiter. Es sei daher zu begrüßen, dass die EBA ausdrücklich darauf hingewiesen habe, dass diese Benchmark keine neue gesetzliche Mindestquote darstelle.
Der Bankenverband betonte, dass es sich bei dem Test um ein hypothetisches Szenario handele, aus dem keine konkreten Kapitalanforderungen für Banken abgeleitet werden dürfen. Der Test liefere zwar wertvolle Informationen darüber, ob das Bankensystem grundsätzlich stressresistent sei. Er lasse aber keine Rückschlüsse darüber zu, ob eine einzelne Bank ein tragfähiges Geschäftsmodell habe. (Bankenverband: ra)
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