Gewerkschaft der Polizeit fordert: "Wir dürfen in der Bekämpfung schwerster Kriminalität nicht hinterherhinken" EU-Pläne zur Änderung der Vorratsdatenspeicherung geben mehr Spielraum
(19.04.11) - Als unterste zeitliche Grenze halten die europäischen Länder nach Einschätzung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) eine mindestens sechsmonatige Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Terrorismusbekämpfung für erforderlich.
GdP-Vorsitzender Bernhard Witthaut sagte: "In Deutschland kämpfen wir aufgrund des Widerstandes aus der FDP darum, überhaupt auf solche Daten zur Bekämpfung und Verhinderung schwerster Kriminalität zugreifen zu können."
Bei den bekanntgewordenen Plänen der EU-Kommission zur Änderung der Vorratsdatenspeicherung gehe es nach der EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström darum, den Spielraum der Regierungen bei der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung von derzeit mindestens sechs auf höchstens zwei Jahre einzugrenzen.
Witthaut sagte: "Durch das Koalitionsgerangel in Deutschland stehen uns diese Daten derzeit überhaupt nicht zur Verfügung, obwohl die EU die Vorratsdatenspeicherung für unerlässlich hält."
Das habe unter anderem im Fall des entführten Mirco aus Grefrath die Ermittlungen erschwert, weil die Beamten nicht mehr auf die Verbindungsdaten seines gefundenen Mobiltelefons vom Tag des Verschwindens zurückgreifen konnten. (Gewerkschaft der Polizei: ra)
GdP: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.
Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.
Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."
Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen