Sie sind hier: Home

Governance, Risk & Compliance Management
















Unser Zeitschriftenportfolio
Unser Zeitschriftenportfolio


Sie wollen täglich informiert sein, haben aber keine Zeit, jeden Morgen durchs Internet zu surfen? Hier geht es zur Newsletter-Bestellung

  • SaaS-Magazin.de: Aktuell
  • IT SecCity.de: Aktuell

Meldungen aus der Cloud- und SaaS-Welt


Cloud Computing, Software-as-a-Service, Outsourcing, Managed Services:
Lesen Sie hier das Neueste. Weiter

Corporate Compliance Zeitschrift


Die "Corporate Compliance Zeitschrift" zeigt Haftungsfallen und bietet praxisgerechte Lösungen zur regelkonformen Führung eines Unternehmens – für kleine und mittlere Betriebe ebenso wie für Konzernunternehmen.
Die dunkelblauen Hefte der CCZ richten sich an alle, die mit Corporate Compliance in Unternehmen befasst sind (Corporate Compliance-Beauftragte, Anti-Korruptions-Beauftragte etc.) sowie Rechtsanwälte und Juristen, die in diesem Bereich beratend tätig sind. Angesichts der Vielzahl zu beachtender Vorschriften sind Manager und Unternehmer heute einem erhöhten Haftungsrisiko ausgesetzt. Führungskräfte internationaler Firmen laufen zudem Gefahr, gegen ausländisches Recht zu verstoßen.
Lesen Sie weiter

Schwerpunkt: Die Zukunft der Archivierung

Wie man mit "Software-Defined Archiving" die Herausforderungen zukunftssicherer und rechtskonformer Datenarchivierung lösen und Geschäftsrisiken minimieren kann: Compliance-gerecht, flexibel, ohne Hardware-Abhängigkeiten.
Hier geht es zum Schwerpunkt

Schwerpunkt: Compliance mit der EU-DSGVO

EU-DSGVO umsetzen
EU-DSGVO umsetzen EU-Datenschutz-Grundverordnung aus Sicht der SAP-Anwender, Bild: DSAG

Ab dem 25. Mai 2018 endet die Übergangsfrist und es kommt nur noch das neue Datenschutzrecht nach der Datenschutz-Grundverordnung zur Anwendung, ergänzt durch die Regelungen des BDSG-neu und einige spezialgesetzliche Regelungen.

Laut Einschätzung von Gartner werden mehr als die Hälfte aller Unternehmen weltweit die Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zum Stichtag 25. Mai 2018 nicht einhalten können. Oftmals haben Organisationen laut IDG noch nicht mal Maßnahmen ergriffen, um die DSGVO-Anforderungen erfüllen zu können. Vielfach hapert es schon am Vermögen, DSGVO-Anforderungen exakt definieren zu können und für das eigene Unternehmen umsetzbar zu machen.

Hier geht es zum Schwerpunkt: "Compliance mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung"
(4. Update)

Meldungen aus der Security- und Safety-Welt


Besuchen Sie unser Schwestermagazin "IT SecCity.de".
Lesen Sie das Neueste zu den Themen IT-Security, Safety, Business Continuity und Hochverfügbarkeit. Weiter

Auswirkungen der EuGH-Safe Harbor-Entscheidung

Der EuGH erklärte am 6. Oktober 2015 den Beschluss der EU-Kommission betreffend Safe Harbor vom 26.07.2000 (Entscheidung 2000/520/EG der Kommission) für ungültig. Safe Harbor ist damit keine Rechtsgrundlage mehr für die Übermittlung von Daten an Unternehmen in den USA.
Die nationalen Datenschutzbehörden müssen bei Beschwerden in völliger Unabhängigkeit prüfen können, ob bei der Übermittlung der Daten einer Person in ein Drittland die in der Richtlinie 95/46/EG aufgestellten Anforderungen gewahrt werden. Sie sind dabei nicht an Entscheidungen der EU-Kommission zur Angemessenheit des Schutzniveaus in dem jeweiligen Drittland gebunden.

Lesen Sie mehr

Recht und Compliance

Bundesgerichtshof

  • Rückerstattungsgebühr (Payout Fee) unlauter?

    Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden (Urteil vom 11. September 2024 - I ZR 168/23), dass ein Verbraucherverband mit dem wettbewerbsrechtlichen Beseitigungsanspruch nicht die Rückzahlung aufgrund unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen einbehaltener Geldbeträge an die betroffenen Verbraucher verlangen kann.

  • Verletzung des Urheberrechts

    Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in drei Revisionsverfahren (Urteile vom 11. September 2024 - I ZR 139/23; I ZR 140/23; I ZR 141/23) entschieden, dass die Nutzung von Abbildungen einer Fototapete im Internet die nach dem Urheberrechtsgesetz geschützten Rechte an den auf der Tapete abgedruckten Fotografien nicht verletzt.

  • Regelung zur Entgeltumwandlung

    Arbeitgeberzuschuss, Entgeltumwandlung, Tariföffnung, Tarifbindung, Tarifvertrag, BetrAVG, Altersvorsorgegrundbetrag,

  • Anteilig kürzerer Urlaubsanspruch

    Hat ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, der während der Geltungsdauer des vormaligen § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG aF) die in § 20a Abs. 1 IfSG aF aufgestellten Voraussetzungen nicht erfüllte, von der Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt, sind die Zeiten dieser unbezahlten Freistellung bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen.

  • Sozialleistungsbetrug zum Nachteil des Jobcenters

    Das Landgericht Düsseldorf hat einen Angeklagten des gewerbsmäßigen Bandenbetruges in acht Fällen und der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen sowie seinen Bruder des gewerbsmäßigen Bandenbetruges in sechs Fällen und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen, beide Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt sowie die Einziehung des Wertes von Taterträgen als Gesamtschuldner angeordnet.

Bundesarbeitsgericht

  • Erbrachte Arbeitsleistung & Feiertagszuschläge

    Für Beschäftigte, die unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) fallen, richtet sich der Anspruch auf Feiertagszuschläge danach, ob am regelmäßigen Beschäftigungsort ein gesetzlicher Feiertag ist. Der Kläger, dessen regelmäßiger Beschäftigungsort in Nordrhein-Westfalen liegt, nahm auf Anordnung seines Arbeitgebers vom 1. bis 5. November 2021 an einer Fortbildungsveranstaltung in Hessen teil.

  • Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte

    Betreiber von Pflegeeinrichtungen iSd. vormaligen § 20a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG aF) durften in der Zeit vom 16. März 2022 bis zum 31. Dezember 2022 nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpfte Mitarbeiter ohne Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freistellen. Zur Abmahnung dieser Arbeitnehmer waren die Arbeitgeber dagegen nicht berechtigt.

  • (Gesundheits-)Daten betroffener Arbeitnehmer

    Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch einen Medizinischen Dienst, der von einer gesetzlichen Krankenkasse mit der Erstellung einer gutachtlichen Stellungnahme zur Beseitigung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten beauftragt worden ist, kann nach Art. 9 Abs. 2 Buchst. h DSGVO* auch dann zulässig sein, wenn es sich bei dem Versicherten um einen eigenen Arbeitnehmer des Medizinischen Dienstes handelt.

  • Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts in Fristsachen

    Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) beabsichtigt, sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts in Fristsachen anzuschließen, wonach ein Rechtsanwalt den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen immer dann eigenverantwortlich zu prüfen hat, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung, vorgelegt werden.

  • Kündigung im Rahmen einer Massenentlassung

    Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung im Rahmen einer Massenentlassung. Entscheidungserheblich ist, ob diese bei der Agentur für Arbeit ordnungsgemäß angezeigt wurde.

Datenschutz und Compliance

  • Datensicherheit darf Innovationen nicht behindern

    "Datenschutzbeauftragte auf Zukunftskurs" - so lautete das Motto des 3. Datenschutztags Hessen & Rheinland-Pfalz, zu dem mehr als 200 behördliche, kommunale und betriebliche Datenschutzbeauftragte in Frankfurt am Main zusammenkamen. Gemeinsam eingeladen hatten der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V., der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) Prof. Dr. Dieter Kugelmann und der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Prof. Dr. Alexander Roßnagel.

  • BfDI kann Einsichtsrechte einklagen

    Der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat vor dem Bundesverwaltungsgericht Klage gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) zur Durchsetzung seiner Kontrollbefugnisse erhoben. Dem BfDI wird vom BND die Einsicht in Unterlagen verwehrt, die dem Einsichtsrecht des BfDI zur Durchführung seiner Kontrolle unterliegen und für diese unbedingt notwendig sind. Dieses Vorgehen hatte der BfDI zuvor erfolglos beanstandet.

  • Datenschutz versehentlich oder mutwillig ignoriert

    Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.

  • KI datenschutzkonform einsetzen

    Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.

  • Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden

    Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.

Kartellrecht

  • Freigabe binnen Monatsfrist

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Auto-Kabel Gruppe durch die Foxconn Interconnect Technology GmbH (FIT), eine Tochtergesellschaft des weltweit agierenden Technologiekonzerns Hon Hai Precision Industry Co., Ltd., auch bekannt als "Foxconn", fusionskontrollrechtlich freigegeben.

  • Vorhaben im Vorprüfverfahren freigeben

    Das Bundeskartellamt hat die Errichtung zweier Gemeinschaftsunternehmen im Bereich Wasserstofftechnologie von der Voith-Gruppe (Heidenheim) gemeinsam mit der Weifu High-Tech Group Co., Ltd (VR China) fusionskontrollrechtlich freigegeben.

  • Beratungsbranche für Unternehmenskommunikation

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Mehrheit der Anteile und den Erwerb der alleinigen Kontrolle am Beratungsunternehmen FGS Global durch die Investmentgesellschaft KKR freigegeben. Beide Unternehmen haben ihren Hauptsitz in New York City (USA) mit Tochtergesellschaften auch in Deutschland.

  • Schwermetall kann in Zukunft frei entscheiden

    Das Bundeskartellamt hat ein Verwaltungsverfahren gegen die Unternehmen Aurubis AG (Aurubis), Wieland Werke AG (Wieland) und Schwermetall Halbzeugwerk GmbH & Co. KG (Schwermetall) abgeschlossen. Aurubis und Wieland haben ihre bisherige Zusammenarbeit in ihrem Gemeinschaftsunternehmen Schwermetall angepasst.

  • Verbesserungen für innovative Mobilitätsdienste

    Die Deutsche Bahn AG (DB) hat mit Mobilitätsplattformen erste Verträge über den Zugang zu Prognosedaten des Schienenpersonenverkehrs zu den vom Bundeskartellamt vorgegebenen Bedingungen abgeschlossen.


Schwerpunkt: IT-Sicherheit & Compliance

An der Umsetzung von Compliance im Unternehmen sind viele Abteilungen beteiligt. Dazu zählen nicht nur die Interne Revision, Rechtsabteilung, das Risiko-Management oder Anti-Fraud-Management, sondern auch die Konzernsicherheit. Vor allem die IT-Sicherheit ist integraler Bestandteil einer umfassenden nicht nur die IT abdeckenden Compliance-Strategie im Unternehmen.

Hier geht es zum Schwerpunkt: "IT-Sicherheit im Kontext von Compliance"

Recht

Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Nachhaltige Entwicklung

    Die Nachhaltigkeitspolitik muss auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden, bei der der Bundestag Nachhaltigkeitsziele festlegt und dazu ergriffene Maßnahmen der Bundesregierung überprüft.

  • Verbesserung der Arzneimittelversorgung

    Die Bundesregierung hat sich in ihrer Antwort (20/12756) auf eine Kleine Anfrage (20/12581) der Unionsfraktion zum Stand der Umsetzung des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) geäußert.

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

  • Steuerschäden durch Cum-Ex-Geschäfte

    Nach den Steuerschäden von Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäften erkundigt sich die Gruppe Die Linke ein einer Kleinen Anfrage (20/12678). Sie fragt nach der Zahl der bekannten Verdachtsfälle, den finanziellen Schäden und den zurückgeholten Steuerschäden.

  • Union fragt nach Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

    Nach Problemen bei der Auslegung und beim Vollzug des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) erkundigt sich die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (20/12666).

  • Unmut in der Öffentlichkeit

    Nach Auffassung der Abgeordneten der Gruppe Die Linke hat die Bundesregierung mit ihren Auftritten bei der EURO 2024 fehlendes Augenmaß und unzureichende Transparenz demonstriert.

Compliance-Kiosk

Unser Zeitschriftenportfolio
Unser Zeitschriftenportfolio


Die "Corporate Compliance Zeitschrift" zeigt Haftungsfallen und bietet praxisgerechte Lösungen zur regelkonformen Führung eines Unternehmens – für kleine und mittlere Betriebe ebenso wie für Konzernunternehmen.

Die Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) - Prävention und Aufdeckung in der Compliance-Organisation - will Standards und Best Practices für das Compliance-Management setzen.

Die Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis - adressiert als deutschsprachige Fachzeitschrift konsequent und direkt alle Corporate Governance-Organe der Unternehmen und deren Wirtschaftsprüfer.

Die Zeitschrift Interne Revision (ZIR) - Fachzeitschrift für Wissenschaft und Praxis vermittelt auf dem Gebiet der Internen Revision den aktuellen Stand wissenschaftlicher und praktischer Erkenntnisse.

Erfahren Sie mehr

Brennpunktinhalte im Überblick

Google Street View & Datenschutz

  • "Google Street View" startet in Kürze

    In Kürze startet "Google Street View" für die 20 größten Städte in Deutschland. Im Vorfeld hatten die Bewohner dieser Städte die Möglichkeit, einen Antrag auf Unkenntlichmachung ihrer Häuser noch vor der Veröffentlichung der Street View-Bilder zu stellen. Trotz großer Bemühungen kann es vorkommen, dass einige Häuser in den 20 Städten auf den Street View-Bildern zu sehen sein werden, die eigentlich unkenntlich gemacht sein sollten.

  • Widersprüche gegen "Google Street View"

    Nach Angaben von Google haben rund drei Prozent der Haushalte gegen den Bilderdienst "Street View" Widerspruch eingelegt. In 20 Großstädten hatten die Einwohner Gelegenheit, noch vor dem Start des Dienstes die Abbildung ihrer Hausfassaden abzulehnen. Dies ist auch weiterhin möglich.

  • Forderung: Unbürokratisches Widerspruchsregister

    Anlässlich der Veröffentlichung der Widerspruchszahlen zum Google-Dienst "Street View" erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar: "Ich kenne kein vergleichbares System, bei dem so viele Menschen in so kurzer Zeit der Verwendung ihrer Daten widersprochen haben - und das sogar schon vor Inbetriebnahme des Dienstes. Die hohe Zahl der Widersprüche gegen Google Street View zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger selbst darüber entscheiden wollen, welche Daten über sie im Internet veröffentlicht werden.

  • Veröffentlichung der Street View-Bilder

    Seit April 2009 kann jeder Mieter und Hausbesitzer in Deutschland einen Antrag bei Google einreichen, damit noch vor dem Start von Street View das Bild seines Hauses oder seiner Wohnung unkenntlich gemacht wird. Zunächst gab es die Möglichkeit, diese Anträge per Brief zu stellen, seit einigen Monaten zusätzlich auch mit Hilfe eines Online-Tools.

  • Datenschutz bei "Google Street View"

    Personen und amtliche Kennzeichen von Fahrzeugen sollen vor der Übermittlung durch das Internet unkenntlich gemacht werden. Des Weiteren muss auch Eigentümern, Mietern oder Fahrzeughaltern das Recht eingeräumt werden, der weiteren Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, wie sie beispielsweise von "Google Street View" demnächst auch in Deutschland angeboten werden.

  • "Einbruchstourismus" durch Google Street View?

    Noch bis zum 15. Oktober 2010 haben Hauseigentümer die Möglichkeit, mittels eines Widerspruchs (www.google.de/streetview) zu verhindern, dass Aufnahmen ihrer Häuser künftig beim Google-Dienst Street View abrufbar sind. Doch wer jetzt vorschnell handelt und Pro und Contra eines Widerspruches nicht sorgfältig abwägt, könnte sich später unter Umständen ärgern, mein die naiin (no abuse in internet).

  • Ausweitung der Widerspruchsfrist bei Google

    Ein spezielles Google-Gesetz wird es wohl nicht geben. Staat dessen prüft die Bundesregierung offensichtlich, wie generell der Datenschutz bei der Verwendung von Geodaten gehandhabt werden soll. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zeigt sich derweil zufrieden darüber, dass der öffentliche Druck auf Google das Unternehmen in bestimmten Punkten zum Einlenken gezwungen habe.

  • Google verstärkt Datenschutz bei Street View

    Nach fast zweijähriger Vorbereitung steht Google kurz vor der Einführung des Dienstes Street View in den 20 größten Städten Deutschlands. In dieser Zeit habe sich das Unternehmen mit den deutschen Datenschutzbehörden kontinuierlich über die Ausgestaltung des Dienstes unter besonderer Beachtung des Schutzes der Privatsphäre der deutschen Bevölkerung verständigt, erklärt Google in einer Pressemitteilung.

  • "Google Street View Online-Tool" verfügbar

    Nach einer gröberen Start-Panne, bei der Anwendern des Internet Explorers der Zugang zum angekündigten Google Street View-Online-Tool für einige Stunden nicht zur Verfügung stand, kann seit dem 17.10.2010 auf www.google.de/streetview die Unkenntlichmachung von Häusern angestoßen werden.

  • Klarstellung zu "Google Street View"

    In einer Presseerklärung bessert Google ihre Eigeninformation hinsichtlich des Dienstes "Google Street View" nach. Das Unternehmen teilte mit: Der Antrag auf Unkenntlichmachung von Häusern/Wohnungen in Street View-Bildern ist seit April 2009 möglich und kann auch nach dem Start des Dienstes dauerhaft gestellt werden. Unkenntlichmachungen sind endgültig und lassen sich nicht rückgängig machen.

  • Google Street View gehe zu weit und zu schnell

    Anlässlich der Ankündigung von Google zum Start von Google Street View erklärt der netzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Lars Klingbeil: "Die Forderungen aus der Koalition nach einer gesetzlichen Regelung zum angekündigten Start von Google Street View sind ein Offenbarungseid: Es ist das Versäumnis der Bundesregierung, dass sie - - trotz monatelanger Diskussion - keinen verlässlichen gesetzlichen Rahmen geschaffen hat. Es wäre aber Aufgabe der Bundesregierung gewesen, die vielen offenen Fragen die mit dem Projekt Google Street View verbunden sind und der sehr zurückhaltenden Kommunikation des Unternehmens zum Schutz von Datenschutz- und Persönlichkeitsrechten einen Gesetzentwurf zur Darstellung von öffentlichen Räumen und zum Schutz vom Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung auf den Weg zu bringen."

  • Street View: Politik bezieht Stellung gegen Google

    Nach dem angekündigten Schnellstart von Google "Street View" mehren sich die Stimmen in der Politik, die Google mit gesetzlichen Auflagen belegen wollen. So fordern Politiker der CDU und FDP, ein Gesetz zu erlassen, das wichtige Datenschutz- und Persönlichkeitsschutzfragen im Hinblick auf den Google-Dienst regelt. Die gesetzlichen Auflagen sollen unabhängig davon erlassen werden, ob Google ihre Zusagen beziehungsweise die Forderungen von Datenschützern erfülle oder nicht.

  • Kritik an rascher "Google Street View"-Einführung

    Die Begeisterung für Googles angekündigten "Frühstart" von "Google Street View" hält sich bei bundesdeutschen Datenschützern in engen Grenzen. Die Google-Ankündigung kam gerade für die zuständige Datenschutzbehörde in Hamburg ziemlich überraschend, da sie hinsichtlich der Umsetzung des zugesagten Widerspruchsrechts der Betroffenen noch wichtige Fragen offen sieht.

  • Google führt "Street View" in Deutschland ein

    Google hat bekanntgegeben, ihr Produkt "Street View" für die 20 größten Städte Deutschlands bis Ende des Jahres einzuführen. Durch die Straßenansichten mit einem Radius von 360 Grad können Nutzer ihre Stadt virtuell erkunden, Wegbeschreibungen abrufen oder den Dienst für die Wohnungssuche nutzen.


Fachbeiträge

Compliance Management

  • PCI-DSS & Personalisierung von Shared Accounts

    Über privilegierte Benutzerkonten, wie sie IT-Administratoren besitzen, ist prinzipiell ein problemloser Zugriff auf alle unternehmenskritischen Daten möglich - auch auf Kundendaten. Im Zuge der Bankenkrise wird von Aufsichtsbehörden verstärkt kontrolliert, ob Finanzinstitute und deren Dienstleister hier adäquate Sicherheitsmaßnahmen zur Überwachung dieser Zugänge ergreifen. Vor allem ist die Einhaltung von regulatorischen Compliance-Anforderungen aus den MaRisk oder PCI-DSS Gegenstand von Überprüfungen.

  • Compliance und Access Governance

    Bei der regelkonformen Erfüllung von Governance Risk Compliance (GRC)-Vorgaben im Unternehmen kommt dem durchgängigen Reporting eine Schlüsselrolle zu - eine Aufgabe für die Interne Revision. Als zugrundeliegender organisatorischer Rahmen empfiehlt sich das Three-Lines-of-Defense-Modell, hier dargestellt im Bereich einer übergreifenden Access Governance. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass sämtliche Vorschriften nachhaltig erfüllt werden. Auf Skandale in der Finanzindustrie, wie etwa die Manipulation des Libor-Zinssatzes, haben die Regulierungsbehörden mit Erweiterungen der bestehenden Gesetze reagiert. Die derzeit auf europäischer Ebene in Abstimmung befindliche Basel-III-Richtlinie (CRD IV) und deren aktuelle deutsche Auslegung im Rahmen des MaRisk-Rundschreibens vom 7.12.2012 mit rechtsverbindlicher Gültigkeit zum 1.1.2013 rücken nun verstärkt in den Fokus der Internen Revision.

  • Wenn der Lizenzprüfer zweimal klingelt

    Die Anzahl der Lizenz-Audits hat sich in den vergangen Jahren jeweils verdoppelt. Allein 2012 wurden durch Hersteller, die in der Business Software Alliance (BSA) organisiert sind, 6.000 Audits durchgeführt. Microsoft bekam 430 Mio. Euro für anfällige Nachlizenzierungen und Schadensersatzansprüche. Ein lukrativer Markt für Softwarehersteller, denn die meisten Unternehmen sind falsch lizenziert. Laut dem Marktforschungsunternehmen Gartner Group liegt die Wahrscheinlichkeit für ein Unternehmen, einem Software-Audit unterzogen zu werden, bei 65 Prozent. Software-Audits sind also längst kein Phänomen mehr, das nur große Firmen trifft. Microsoft überprüft beispielsweise immer häufiger Mittelständler mit 300 bis 500 PCs. Aber wie werden diese Unternehmen ausgewählt?

  • Benchmark-Studie zu Compliance-Management

    Zur Sicherstellung eines wirksamen Compliance-Managements ist es empfehlenswert, sich an den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Prüfung von Compliance-Management-Systemen zu orientieren (1). An Hand der aktuellen Compliance-Studie (2), wird insbesondere die Bedeutung des Ineinandergreifens von Compliance-Risikomanagement, einer entsprechenden Compliance-Programmentwicklung und einer daran anschließenden kontinuierlichen Überwachung der Wirksamkeit des Compliance-Systems aufgezeigt. Wenn Unternehmen diesen Regelprozess ihrem Compliance-Management-System zu Grunde legen, dann schaffen sie eine Basis für eine kontinuierliche Überwachung und Optimierung der Wirksamkeit ihrer Compliance-Vorhaben - und können damit einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der rechtlichen Sorgfalts- und Überwachungspflichten leisten.

  • Lizenzierungsmodelle zukunftssicher gestalten

    Heutzutage sind die Lizenzierungs- und Preiskalkulationsmodelle nach dem System "Pay-per-Use" ein bei Anwendern und Herstellern gleichermaßen heiß diskutiertes Thema. Theoretisch machen diese Modelle dem Anwender ein praktisches und kostengünstiges Angebot: Er zahlt nur für die Dinge, die er auch wirklich benutzt. Die hohen Investitionskosten für den Lizenzerwerb entfallen ebenso wie die laufenden Wartungskosten. Zudem bieten diese Modelle ein hohes Maß an Flexibilität. Die Kunden können die Software nutzen, wann, wo und wie sie es möchten.

  • Remittance-Services und Bekämpfung von Geldwäsche

    Der Mobile-Remittance-Bereich (mobile Geldüberweisungen) wird in den meisten Ländern durch Gesetze geregelt, welche die gesamte Bandbreite von "relativ neu" bis hin zu "altbekannt" abdecken. Ihre Einhaltung wird von einer oder auch mehreren Regulierungsbehörden beaufsichtigt. Das so entstehende Umfeld kann unübersichtlich sein, besonders für Unternehmen (ohne banktechnischen Hintergrund), die nie zuvor mit derartigen Regelungen, Lizenzvergabebestimmungen oder Compliance-Anforderungen konfrontiert wurden. Die Kenntnis des Umfelds und die gekonnte Orientierung in den Wirrungen eines neuen, gerade erst entstehenden Marktes kann sich als Wettbewerbsvorteil erweisen und dem betreffenden Unternehmen einen Vorsprung vor Konkurrenten verschaffen, die weniger gut gerüstet sind. Dies gilt auch für Mobile Network Operators (MNOs), die länderübergreifende Remittance-Dienstleistungen anbieten möchten.

  • Wertschöpfung durch Compliance

    Finanzskandale sowie verstärkte Bemühungen um Verbraucher- und Anlegerschutz haben in der vergangenen Dekade zu einer Flut neuer Gesetze und Regularien geführt: Sarbanes-Oxley Act (SOX), Basel II, Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS), Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) und 8. EU-Richtlinie (auch EuroSOX genannt) seien hier beispielhaft genannt. Trotz der umfangreichen Regelungen hat die Finanzkrise aufgezeigt, dass nach wie vor substanzielle Schwachstellen in der Corporate Governance und im Risikomanagement von Finanzinstituten bestehen.

  • Wie man Outsourcing-Risiken gezielt steuert

    Das Management von Vertragsrisiken gewinnt vor allem in der Finanz- und Wirtschaftskrise erheblich an Bedeutung: Es gehört zu den ständigen Aufgaben der Unternehmensleitung, auch solche Risiken zu erkennen und die notwendigen Kontroll- und Überwachungssysteme einzuführen. So können Unternehmen ihre Bonität verbessern und das Vertrauen von Share- und Stakeholdern sichern. Doch viele Unternehmen haben Lücken im Risikomanagement und verkennen den Handlungsbedarf.

  • Novell Payment Card Industry Solution

    IDC believes that much of PCI compliance can be achieved through a strong identity and security management (ISM) implementation. Identity and access management (IAM) enterprise strategies are being widely adopted as a way to create a more reliable and cost-effective security infrastructure driven by economic and compliance considerations. IAM automates and simplifies the process of enabling access to trusted network resources, activating and deactivating (provisioning) of accounts, and creating and managing access rights policies, cards, and other privileges from across the enterprise.

  • Integration von Sicherheit- und Systemmanagement

    In Ihrem Unternehmen kommen unzählige Plattformen, Verzeichnisse, Systeme und Anwendungen zum Einsatz, die alle verwaltet und betreut werden müssen. Sie müssen für eine ordnungsgemäße Verwaltung dieser komplexen Infrastruktur sorgen, da Ihre wertvollen Ressourcen ansonsten im Laufe der Zeit erhöhten Verwaltungsaufwand und zusätzliche Kosten verursachen. Wenn Ihr Managementprogramm nicht umfassend genug ist, stellen ungeschützte Geräte womöglich sogar eine Sicherheitsbedrohung für Ihre gesamten Systeme dar. Es stellt sich also die Frage, wie sich die einzelnen Managementaufgaben integrieren und automatisieren lassen und wie Sie gleichzeitig Herausforderungen hinsichtlich Governance, Risiko und Compliance (GRC) bewältigen können.

« 1 2 3 »

© Copyright Compliance-Magazin.de;
PMK Presse, Messe & Kongresse
Verlags GmbH, 2006 - 2024


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen