Bewertung toxischer Papiere für Bad Banks


Gefahr der Bilanzmanipulation: Besteht ein Anreiz für die Banken, den Buchwert für toxische Papiere möglichst hoch anzusetzen?
Bad Bank: Banken müssen Bewertungsregeln bei toxischen Papieren einhalten - Banken erhalten im Austausch staatlich garantierte Anleihen in Höhe von 90 Prozent des Buchwertes


(24.06.09) - Am 13. Mai 2009 legte die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung vor (Bundesratsdrucksache 442/09), das die Einrichtung von Bad Banks ermöglichen soll.

Banken können den Buchwert so genannter toxischer Papiere, die in Zweckgesellschaften (Bad Banks) ausgelagert werden sollen, nicht beliebig hoch ansetzen. Dies antwortet die Bundesregierung (16/13310) auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/13091), die wissen wollte, ob das Ansetzen möglichst hoher Werte dazu führt, dass die Bank im Austausch auch mehr staatlich garantierte Anleihen zu 90 Prozent des Buchwertes der toxischen Papiere von der Zweckgesellschaft zurückerhält.

Die allgemeinen Bewertungsregeln müssten beachtet werden, schreibt die Bundesregierung. Außerdem seien Bilanzmanipulationen nach geltendem Recht strafbewehrt. (Deutsche Bundesregierung: ra)

Lesen Sie auch:
Bad Banks auch für Landesbanken
Toxische Papiere für die Bad Banks
"Bad Banks" sollen Kreditinstitute entlasten
Bad Bank kommt von Bad Banking
Bundesregierung beschließt "Bad Bank"-Gesetz

Weitere Informationen (externe Links)
Wie funktioniert das "Bad Bank"-Modell?
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen