Bad Banks auch für Landesbanken
Bad-Bank-Modell: Neben Entlastung von Risikopapieren auch die Auslagerung von Geschäftsfeldern
Grundsatz der Eigentümerhaftung: Die Eigentümer der auslagernden Institute tragen die volle wirtschaftliche Verantwortung für die Abwicklung und möglicherweise entstehenden Verluste
(12.06.09) - Das so genannte Bad-Bank-Modell ist weiterentwickelt worden und nun insbesondere für die Landesbanken interessant. Neben der Entlastung von Risikopapieren sieht es auch die Auslagerung von Geschäftsfeldern vor. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf. Im Mai brachte es das erste Bad-Bank-Gesetz auf den Weg.
Bisher ermöglichte das Bad-Bank-Modell eine Auslagerung "toxischer Wertpapiere" in eine so genannte Zweckgesellschaft. Nun ist ein Konsolidierungsmodell hinzugekommen. Belastete Banken können so weitere Risikopositionen und auch nicht mehr benötigte Geschäftsbereiche auslagern. Ziel ist eine Bilanzbereinigung und eine Neustrukturierung.
Grundsatz der Eigentümerhaftung
Der Gesetzentwurf sieht gesonderte, öffentlich rechtliche Abwicklungsanstalten vor. Sie kommen unter das Dach des staatlichen Bankenrettungsfonds SoFFin (Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung).
Inhaber der Vermögensgegenstände, die dahin überführt sind, bleiben die Anteilseigner der Bank. Sie haften auch für künftige Verluste aus der Abwicklung. Es gilt also der Grundsatz der Eigentümerhaftung: Die Eigentümer der auslagernden Institute tragen die volle wirtschaftliche Verantwortung für die Abwicklung und möglicherweise entstehenden Verluste. Das schließt Haftungsrisiken für den Bund und somit den Steuerzahler so weit wie möglich aus.
Wie auch das im ersten Baustein eingerichtete Modell der Zweckgesellschaften steht auch das Konsolidierungsmodell allen Banken offen. Vor allem will die Bundesregierung damit aber die Konsolidierung der Landesbanken unterstützen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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