Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Bundesregierung beschließt "Bad Bank"-Gesetz


Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung: Banken können risikobehafteten Wertpapiere, sogenannte Schrottpapiere, in "Bad Banks" auslagern
Baken bekommen so "Zeit" geboten, müssen aber für zu erwartende Verluste aus den Papieren auch weitgehend selber haften


(15.05.09) - Wertpapiere, die auf Grund ihres starken Kursverfalls die Bilanzen der Banken belasten, können in so genannte "Bad Banks" ausgelagert werden. Das hat das Bundeskabinett jetzt beschlossen. Grund dafür, dass die Kreditvergabe bisher schleppend verläuft, sind die "toxischen Wertpapiere", die einzelne Kreditinstitute, Banken und Finanzholdinggesellschaften halten. Diese Papiere haben keine Preisbindung. Das bedeutet, dass sie nur sehr schwer bewertet und kaum veräußert werden können.

Daher müssen sie von den Banken abgeschrieben werden. Dafür müssen die Institute Geld bereit halten. Das führt zu Eigenkapitalverzehr - Geld, das dann für Kreditgeschäfte nicht mehr zur Verfügung steht. Schlimmstenfalls führt das zur Insolvenz.

Steuerzahler nicht belasten
Daher hat die Bundesregierung ein Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung beschlossen. Danach können Banken nun Zweckgesellschaften, besser bekannt als "Bad Banks", gründen. Dorthin können sie ihre Schrottpapiere auslagern. Die Bank überträgt der "Bad Bank" die risikobehafteten Wertpapiere mit einem in der Regel 10prozentigen Abschlag von dem Wert, der zu diesem Zeitpunkt in den Bilanzen steht (Buchwert).

Im Gegenzug erhält die Bank von der Zweckgesellschaft eine Schuldverschreibung in gleicher Höhe. Der Staat garantiert über den Bankenrettungsfonds SoFFin für die Schuldverschreibung.

Gleichzeitig aber ist es Ziel der Bundesregierung, dadurch nicht die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu belasten. Darum müssen die abgebenden Banken für zu erwartende Verluste aus den Papieren auch weitgehend selber haften.

Banken bekommen Zeit
Dieses Modell steht auf freiwilliger Basis, wie Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und Kanzleramtsminister Thomas de Maizière auf einer Pressekonferenz darlegten. Die Banken haften zwar, müssen aber nicht mehr Kapital für die Papiere hinterlegen. "Die Banken kriegen Zeit geboten", erklärte Steinbrück.

Das freie Eigenkapital der Bank kann dann in Form von Krediten in die Realwirtschaft, in Investitionen und damit auch in die Sicherung von Arbeitsplätzen fließen. "Das ist ein Angebot an alle Banken", machte de Maizière deutlich. Die Bundesregierung habe sich dazu entschlossen, denn "eine Mithaftung der Realwirtschaft wollen wir nicht", so der Kanzleramtsminister.

Zusätzliche Kapitalmittel benötigt die Bundesregierung nicht. "Der Schirm, den wir im Augenblick haben, ist ausreichend", sagte Bundesfinanzminister Steinbrück.

Konsolidierungsmodell für die Landesbanken
Für einige Institute aber wird die Auslagerung strukturierter Wertpapiere nicht ausreichen für eine nachhaltige Stabilisierung. Darum hat das Bundeskabinett auch Eckpunkte zu einem Konsolidierungsbankmodell beschlossen. Hierfür sind aber noch ergänzende Regelungen nötig, insbesondere, um das Haftungsrisiko des Bundes zu begrenzen. Daran arbeiten derzeit die zuständigen Bundesressorts gemeinsam mit der Bundesbank und dem SoFFin. Sie sollen in die noch laufenden parlamentarischen Beratungen zu dem Gesetzentwurf einfließen.

Das Angebot richtet sich an alle Banken, auch an die Landesbanken. Voraussetzung allerdings ist ein tragfähiges Geschäftsmodell, betonten die Minister. (Deutsche Bundesregierung: ra)

Lesen Sie auch:
Bad Bank kommt von Bad Banking

Weitere Informationen (externe Links)
Wie funktioniert das "Bad Bank"-Modell?
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Datenübermittlung und Datenpflege

    Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegt der "Evaluierungsbericht des Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken" (20/10200) vor.

  • Durchsetzung des DSA

    Die Deutsche Bundesregierung hat das Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene vorgelegt. Während die ab 17. Februar 2024 in der Europäischen Union geltende DSA-Verordnung etwa Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im Kampf gegen Desinformation und Hassrede im Internet und die Durchsetzung auf EU-Ebene regelt, konkretisiert der Gesetzentwurf der Bundesregierung Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland.

  • Klarstellung für Betriebsräte und Unternehmen

    Die Bundesregierung will das Betriebsverfassungsgesetz ändern. Durch einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) sollen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Januar 2023 entstandene Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.

  • 1:1-Umsetzung wird angestrebt

    Die von der Bundesregierung geplante Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in nationales Recht war Thema einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am. Die Sachverständigen sahen den Opferschutz durch den Regierungsentwurf gestärkt, sprachen sich aber für eine Reihe von Nachbesserungen aus.

  • Modernisierung der Registerlandschaft

    Mit der Annahme eines Gesetzentwurfs (20/8866) der Deutschen Bundesregierung in geänderter Fassung hat der Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung einer Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes einstimmig zugestimmt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen