Durchführung der Effizienzprüfung
Effizienzprüfung des Aufsichtsrats: Status quo und zukünftige Entwicklungen
Ein Drittel der DAX-Konzerne nutzt die Möglichkeit des Fragebogens bei der Effizienzprüfung
Dr. Carola Rinker
Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) empfiehlt im Sinne einer guten Corporate Governance die regelmäßige Durchführung einer Selbstbeurteilung der Arbeit des Aufsichtsrats. Bei der Durchführung haben Unternehmen allerdings einen großen Ermessensspielraum. Wie die Analyse der Aufsichtsratsberichte der DAX-Konzerne des vergangenen Geschäftsjahres zeigt, ist die Bandbreite der offengelegten Informationen sehr groß. Nur in wenigen Fällen sind die Angaben detailliert und damit auch aussagekräftig.
Durch Unternehmensskandale gerät auch immer wieder der Aufsichtsrat in die Kritik. Nach den Empfehlungen des DCGK soll dieser regelmäßig eine Selbstbeurteilung seiner Arbeit vornehmen. Allerdings ist fraglich, inwieweit Ineffizienzen aufgrund des vorhandenen Ermessensspielraums bei der Umsetzung der Kodex-Empfehlungen aufgedeckt werden können.
Dies gilt insbesondere dann, wenn die Mitglieder des Aufsichtsrats in einer offenen Diskussion im Plenum über die Effizienz ihrer eigenen Arbeit sprechen und diese kritisch betrachten sollen.
In diesem Beitrag werden zunächst die Empfehlungen des DCGK zur Effizienzprüfung und die Entsprechungserklärung näher erläutert. Darauf aufbauend wird im empirischen Teil zunächst die Stichprobe vorgestellt. Anschließend erfolgt die Analyse der Berichterstattung über die Effizienzprüfung der Unternehmen. Dabei wird auch das Potenzial zur Erhöhung der Transparenz aufgezeigt. Der Beitrag schließt mit einem Ausblick und Fazit.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 5, 2021; Seite 225 bis 229) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
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