Beruflicher Einstieg mit Compliance-Projekt


Die School GRC qualifiziert die Fellows berufsbegleitend mit dem relevanten Fachwissen in Compliance, Governance, Risk und Fraud Management
Geboten wird den Fellows ein nebenberufliches Studium kombiniert mit einem Praxisteil bei einem Arbeitgeber


(25.03.11) - Zwei Jahre nach dem Berufseinstieg kommen oft die ersten Routinen und manch ein Berufstätiger merkt, dass die Herausforderung fehlt. Es kommt der Gedanke, sich weiter fortbilden zu wollen – vielleicht auch, um sich beruflich völlig neu zu orientieren. Hier kann das "Fellow-Modell" der School of Governance, Risk & Compliance (School GRC) eine interessante Alternative sein - besonders für Juristen, Betriebswirte, Wirtschaftswissenschaftler oder Diplom-Ingenieure. Aber auch Quereinsteiger sind gefragt.

Geboten wird den Fellows ein nebenberufliches Studium kombiniert mit einem Praxisteil bei einem Arbeitgeber. Sie arbeiten für die Dauer von ein bis zwei Jahren für das Unternehmen. Der Betrieb übernimmt im Gegenzug die Studiengebühren und bezahlt den Fellow während dieser Zeit.

Die School GRC qualifiziert die Fellows berufsbegleitend mit dem relevanten Fachwissen in Compliance, Governance, Risk und Fraud Management und betreut sie.

Das Fellow-Modell ist in allen Ausbildungsgängen der School GRC möglich. Voraussetzungen sind ein überdurchschnittlich abgeschlossenes Hochschulstudium, sehr gute Englischkenntnisse sowie – je nach Studiengang – zwischen ein und vier Jahren Berufserfahrung.

Birgit Galley, Direktorin der School GRC, sieht in dem Modell große Vorteile für die Teilnehmer: "Der Fellow bekommt vom Unternehmen ein spannendes Projekt und kann das erlernte Wissen praktisch umsetzen. Er hat die Sicherheit, kompetente Ansprechpartner in der School GRC zu finden, die bei Fachfragen weiterhelfen können. Und meist wollen die Unternehmen ihre Fellows nach dieser Projektzeit übernehmen. Sollte es diesem dort nicht gefallen, wird er über das Netzwerk der School GRC einen anderen Arbeitgeber finden. Denn in dem Berufsfeld ist die Nachfrage nach guten Absolventen höher als die Zahl der Bewerber." (School GRC: ra)

School GRC: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Hamburgs Lobbyregistergesetz verabschiedet

    Transparency International Deutschland und Mehr Demokratie begrüßen die Verabschiedung des Hamburger Lobbyregistergesetzes durch die Hamburgische Bürgerschaft. Die Hamburger Regionalteams von Transparency Deutschland und Mehr Demokratie hatten bereits im Jahr 2023 ein Lobbyregister mit exekutivem und legislativem Fußabdruck gefordert.

  • Chancen für das Vertragsmanagement

    Die EU-Verordnung "eIDAS 2.0" schafft klare Regeln für digitale Identitäten und elektronische Signaturen. Im Mittelpunkt steht die Einführung der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) - eine digitale Brieftasche, mit der sich Unternehmen und Privatpersonen sicher online ausweisen, Nachweise speichern und Verträge qualifiziert elektronisch unterzeichnen können.

  • Auskunftsersuchen der Behörden

    mailbox.org, der auf Datenschutz und Datensicherheit spezialisierte E-Mail-Dienst aus Berlin, hat ihren jährlichen Transparenzbericht zu behördlichen Auskunftsanfragen für 2024 veröffentlicht und zieht Bilanz. Die Gesamtanzahl der behördlichen Auskunftsanfragen an mailbox.org ist im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen, von insgesamt 133 im Jahr 2023 zu 83 Anfragen in 2024.

  • Effizienzsteigerung des Finanzwesens

    Die Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft (BVR, DSGV, VÖB und Bankenverband) haben am 1. Januar 2025 das giroAPI Scheme gestartet. Mit diesem Rahmenwerk setzen die Kreditinstitute in Deutschland auf die zukunftssichere API-Technologie, um die Entwicklung innovativer Dienstleistungen in einem ersten Schritt rund um den Zahlungsverkehr und Kontoinformationen voranzutreiben.

  • EBA-Leitlinien zu ESG-Risiken

    Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat am 9. Januar 2025 die finalen Leitlinien zum Management von ESG-Risiken veröffentlicht. Sie sind ab 11. Januar 2026 anzuwenden. Kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, sogenannte SNCIs, haben eine ein Jahr längere Umsetzungszeit. Banken und Sparkassen arbeiten seit langem intensiv daran, steuerungsrelevante Methoden zum Management von ESG-Risiken zu entwickeln.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen