Vereinfachte elektronische Rechnung


Regify begrüßt Schreiben des Bundesfinanzministeriums: Ungeklärt waren bislang zum Beispiel die Anforderungen an das im Gesetz genannte innerbetriebliche Kontrollverfahren
Kontrollverfahren muss lediglich die korrekte Übermittlung der Rechnung und damit deren Unversehrtheit sicherstellen und muss nicht die Prüfung der materiell-rechtlichen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs nach § 15 UStG beinhalten


(16.07.12) - Das Bundesfinanzministerium hat in seinem Schreiben vom 2.7.2012 offene Fragen zur bereits am 1.7.2011 verabschiedeten vereinfachten elektronischen Rechnungslegung geklärt. "Zwölf Monate nach Gesetzesverabschiedung hat das Ministerium wichtige verbindliche Verwaltungsregelungen getroffen", sagt Kurt Kammerer, Geschäftsführer von Regify. "Der Weg ist nun endgültig frei für die vereinfachte elektronische Rechnung, die Firmen großes Einsparpotenzial bringt. Wir gehen davon aus, dass schon 2015 EU-weit mehr als 40 Prozent der Rechnungen, also gut 10 Mrd. Stück, digital sein werden." Die Regify-Gruppe bietet mit "regibill" einen entsprechenden Dienst an.

Im Fokus: Innerbetriebliches Kontrollverfahren
Ungeklärt waren bislang zum Beispiel die Anforderungen an das im Gesetz genannte innerbetriebliche Kontrollverfahren. Das Bundesfinanzministerium hat in seinem neuerlichen Schreiben darauf hingewiesen, dass das genannte Kontrollverfahren lediglich die korrekte Übermittlung der Rechnung und damit deren Unversehrtheit sicherstellen muss und nicht die Prüfung der materiell-rechtlichen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs nach § 15 UStG oder zur Prüfung der inhaltlichen Ordnungsmäßigkeit der Rechnung (§§ 14 Abs. 4, 14a UStG) beinhaltet. Zudem weist das Bundesfinanzministerium nochmals darauf hin, dass es kein vorgegebenes Verfahren für die innerbetriebliche Kontrolle gibt, sondern dass jedes Verfahren geeignet ist, das einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schafft.

Kontrollverfahren durch digitalen Fingerabdruck
Die Regify-Gruppe bietet mit regibill eine Lösung, die die gesetzlichen und steuerlichen Nachweispflichten erfüllt und dem Nutzer ein Kontrollverfahren bietet, ohne dass dieser zusätzliche Arbeit hat. Um den regibill-Dienst nutzen zu können, registriert sich der Rechnungssteller einmalig mit Umsatzsteueridentifikationsnummer, Handelsregisternummer und seinem vollständigen Namen bei einem Regify-Provider. Der Versand einer Rechnung erfolgt jeweils als E-Mail-Anhang im PDF-Format.

Die elektronische Rechnung wird vor ihrem Versand per E-Mail automatisch registriert und von der Originalrechnung und dem Rechnungssteller wird jeweils ein digitaler Fingerabdruck genommen. Damit kann jede beliebige Rechnung jederzeit auch Jahre später automatisch auf Echtheit hin überprüft werden. Regibill ist Multi-Channel-fähig. Das heißt, neben elektronischen Rechnungen erleichtert regibill auch die Arbeit mit Papierrechnungen. Die regibill-Lösung richtet sich an Unternehmen und Organisationen jeder Größe und wird von zertifizierten Regify-Providern am Markt angeboten. (Regify: ra)

regify: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Einhaltung von Compliance-Anforderungen

    Finanzunternehmen stehen vor neuen Herausforderungen: Strenge Regulatorik wie die EU-Verordnung DORA (Digital Operational Resilience Act) setzt hohe Standards, um die IT-Sicherheit zu stärken. Doch wie lassen sich diese Anforderungen effizient umsetzen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit steigern? Das EU-Forschungsprojekt "EMERALD" liefert Antworten.

  • KI-basierte Data- und Analytics-Dienste

    Creditreform vertieft ihre strategische Partnerschaft mit Experian. Das globale Data-, Analytics- und Technologieunternehmen übernimmt im Zuge einer Kooperationsvereinbarung mit Creditreform deren Unternehmenstochter Boniversum, die insbesondere im deutschlandweiten Konsumentengeschäft etabliert ist. Die Vereinbarung umfasst außerdem eine Technologie- und Datenallianz sowie eine Vertriebspartnerschaft.

  • Wie Unternehmen Revenera nutzen können

    Revenera, Anbieterin von Plattformen zur Software-Monetarisierung, Open-Source-Compliance und Installation, hat die Ergebnisse der Studie "The Total Economic Impact (TEI) for Revenera" bekannt gegeben. Die Studie wurde von Forrester Consulting durchgeführt und zeigt, wie Kunden von Revenera von neuen Software-Monetarisierungsmodellen, effektivem Berechtigungsmanagement, verbesserter Compliance und einer beschleunigten Markteinführung profitieren.

  • Compliance-Vorgaben erfüllen

    Scrive, Anbieterin von Lösungen für elektronische Signaturen und eIDs, erweitert ihre Präsenz und ihr Angebot für Kunden im deutschen Markt. Das Unternehmen hat Anfang 2025 ein Büro in Berlin in der Nähe des Ostbahnhofs eröffnet, um die Expansion in einen der für Scrive wichtigsten Wachstumsmärkte voranzutreiben. Außerdem bietet Scrive ein ausschließlich in Europa gehostetes Service-Portfolio, das insbesondere für Kunden mit hohen regulatorischen und Compliance-Anforderungen geeignet ist.

  • Weltweit wird e-Invoicing zunehmend eingesetzt

    Vertex gab die Erweiterung ihres Chief Strategy Office (CSO) bekannt: Christopher Hall und Kathya Capote Peimbert haben umfangreiche Erfahrung in den Bereichen e-Invoicing, globale Steuer-Compliance und ERP-Integration. Mit der Erweiterung des CSO untermauern sie das kontinuierliche Engagement von Vertex für Innovation und Exzellenz, um Unternehmen bei der Bewältigung der immer komplexer werdenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu unterstützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen