Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen


Interner Datenschutzbeauftragter: TÜV Nord und Bitkom kooperieren bei Ausbildung
Im neuen Ausbildungslehrgang der Bitkom Servicegesellschaft wird das notwendige juristische, technische und organisatorische Grundwissen vermittelt


(19.07.12) - Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) erhält beim Thema Ausbildung Unterstützung von der TÜV Nord Akademie und TÜV Informationstechnik (TÜViT). Die beiden Tochterunternehmen von TÜV Nord haben mit der Bitkom Servicegesellschaft einen Kooperationsvertrag geschlossen, der die Kompetenzen für die Ausbildung zum internen Datenschutzbeauftragten bündelt.

Der Datenschutzbeauftragte erfüllt im Multimedia- Zeitalter eine wichtige Funktion. Jedes Unternehmen, gleich welcher Größe oder Branche, das personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet, unterliegt dem Bundesdatenschutzgesetz und hat die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen. Eine wesentliche Aufgabe des internen Datenschutzbeauftragten ist die Kontrolle und Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen.

Im neuen Ausbildungslehrgang der Bitkom Servicegesellschaft wird das notwendige juristische, technische und organisatorische Grundwissen vermittelt. In der anschließenden sechsmonatigen Coaching-Phase setzen die Teilnehmer erste Maßnahmen im Unternehmen um und können bei Bedarf auf einen praxiserfahrenen Coach zurückgreifen. Daran anknüpfend bietet die TÜV Nord Akademie – neben weiteren eigenen Ausbildungsgängen zum Thema Datenschutz – den Teilnehmern eine intensive Prüfungsvorbereitung sowie die Zertifizierung zum "Datenschutzbeauftragten (TÜV)" an.

Die TÜV Informationstechnik stellt die Referenten für die Intensivprüfungsvorbereitung sowie die Zertifizierungsprüfung. Die TÜViT-Experten sind selbst als Datenschutzbeauftragte tätig und verfügen über eine langjährige Praxiserfahrung. Die aufeinander abgestimmten Schulungsinhalte bieten den Teilnehmern eine umfassende Ausbildung und mit der Zertifizierung einen höheren Mehrwert für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten sowie für das Unternehmen, das dessen Fachkompetenz nachweisen kann. (TÜV Nord Gruppe: ra)

TÜV Nord Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Standards für ethische KI in Europa setzen

    Im EU-Projekt CERTAIN arbeitet ein Forschungsteam der Fachhochschule St. Pölten an neuen Maßnahmen zur Sicherung ethischer und regulatorischer Standards im Bereich der künstlichen Intelligenz. Ziel ist es, Lösungen zu entwickeln, die Organisationen und Unternehmen dabei unterstützen, die europäischen Vorschriften für die KI-Entwicklung und den verantwortungsvollen Umgang mit Daten schnell und kostengünstig einzuhalten.

  • Moratorium gemäß § 46 Kreditwesengesetz (KWG)

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 27. Februar 2025 über das Bankhaus Obotritia GmbH ein Moratorium gemäß § 46 Kreditwesengesetz (KWG) verhängt und damit die Schließung der Bank für den Kundenverkehr angeordnet. Infolge des hiermit verbundenen Veräußerungs- und Zahlungsverbotes ist es der Bank nicht mehr möglich, Verfügungen über Einlagen zuzulassen.

  • Mitteldeutschland vernetzt sich im Datenschutz

    Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen richten zusammen mit dem Berufsverband der Datenschutzbeauftragten e.V. den 1. Mitteldeutschen Datenschutztag aus. "Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines modernen Datenschutzes. Die Veranstaltung bietet eine gute Chance für die Vernetzung der behördlichen und externen Datenschutzbeauftragten aus drei Bundesländern.

  • Hamburgs Lobbyregistergesetz verabschiedet

    Transparency International Deutschland und Mehr Demokratie begrüßen die Verabschiedung des Hamburger Lobbyregistergesetzes durch die Hamburgische Bürgerschaft. Die Hamburger Regionalteams von Transparency Deutschland und Mehr Demokratie hatten bereits im Jahr 2023 ein Lobbyregister mit exekutivem und legislativem Fußabdruck gefordert.

  • Chancen für das Vertragsmanagement

    Die EU-Verordnung "eIDAS 2.0" schafft klare Regeln für digitale Identitäten und elektronische Signaturen. Im Mittelpunkt steht die Einführung der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) - eine digitale Brieftasche, mit der sich Unternehmen und Privatpersonen sicher online ausweisen, Nachweise speichern und Verträge qualifiziert elektronisch unterzeichnen können.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen