Compliance-Siegel für Dienstleister


Privacy Stiftung bietet Prüfverfahren: Bei bestandener Prüfung wird das geschützte Compliance-Siegel "ADV Compliance Checked" verliehen
Das Verfahren ist transparent und die Ergebnisse werden in einem Register zum öffentlichen Abruf bereitgestellt


(13.09.12) - Täglich erweisen Kunden der Wirtschaft einen Vorschuss an Vertrauen, wenn sie das Angebot eines Anbieters dem des Wettbewerbes vorziehen. Bereitwillig vertrauen sie dabei dem Geschäftspartner ihre persönlichen Informationen an, wie etwa ihre Telefonnummer oder Bankverbindung, in der Absicht die Abwicklung des Geschäftes zu erleichtern.

"Vertrauen in gemeinsame Werte ist das Fundament unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung", sagt dazu Herr Mathias Reinis, Kurator der Privacy Stiftung. "Es ist daher nur legitim zu erwarten, dass im Geschäftsleben Tätige nur Dienstleister einsetzen, die zuverlässig genug sind um einen vertrauensvollen Umgang mit diesen sensiblen Informationen sicherzustellen. Im Übrigen ist das auch gesetzlich so vorgeschrieben."

Basierend auf den geltenden Gesetzen, Normen und dem Stand der Technik haben Experten der Privacy Stiftung ein Verfahren entwickelt, mit dem sich Dienstleister von zugelassenen Prüfern die Einhaltung der geltenden Regeln unabhängig bestätigen lassen können.

Das Verfahren ist transparent und die Ergebnisse werden in einem Register zum öffentlichen Abruf bereitgestellt. Auf diese Weise wird auch die gesetzliche Prüfpflicht des Auftraggebers erfüllt. Bei bestandener Prüfung wird von der Privacy Stiftung das geschützte Compliance-Siegel "ADV Compliance Checked" verliehen. Mit diesem Siegel zeigt der Dienstleister seinem Auftraggeber, dass er zuverlässig ist und mit überlassenen Informationen sensibel umgeht.

Eine Reihe von Vorbereitungsmaßnahmen hilft dem Dienstleister, sich mit den Anforderungen der Prüfung vertraut zu machen. (Privacy Stiftung: ra)

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