Compliance-Bericht der Deutschen Telekom


Deutsche Telekom analysiert Tätigkeit der früheren Konzernsicherheit: 84 Fälle von rechtlich oder ethisch bedenklichem Verhalten
Unkultur des Misstrauens:
Unterlagen der früheren Konzernsicherheit ausgewertet - Experten sichten mit Unterstützung von KPMG rund 100.000 Seiten

(15.02.10) - Die Deutsche Telekom hat heute einen Bericht über die Auswertung von Unterlagen der früheren Konzernsicherheit veröffentlicht. Insgesamt wurden 84 Vorgänge identifiziert, die als rechtlich oder ethisch bedenklich einzustufen sind. "Wir haben das Material mit erheblichem Aufwand gesichtet und ausgewertet, um deutlich mit der damaligen Unkultur des Misstrauens und mit einem überzogenen Sicherheitsverständnis zu brechen", erklärt Manfred Balz, Vorstand Datenschutz, Recht und Compliance.

Mit Unterstützung von KPMG haben interne Experten rund 100.000 Seiten analysiert. Für dieses Projekt - intern "Open Book" genannt - liegt nun der Abschlussbericht vor, der im Internet auch öffentlich verfügbar ist.

Nach der Strafanzeige des Konzerns im Mai 2008 wegen der so genannten Bespitzelungsaffäre hatte die Staatsanwaltschaft Ende Mai 2008 unter voller Kooperation des Unternehmens Dokumente aus dem Archiv der Konzernsicherheit und aus Büroräumen von Mitarbeitern sichergestellt. Im Juli 2009 hat die Staatsanwaltschaft der Deutschen Telekom denjenigen Teil der Dokumente zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt, bei dem sie keinen Zusammenhang zu dem Ermittlungsverfahren und keine Anhaltspunkte für verfolgbare strafbare Handlungen sah.

Anders als die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden, die auf verfolgbare und noch unverjährte strafbare Handlungen gerichtet waren, wurden die Dokumente bei der internen Untersuchung auf sonstige Compliance-Verstöße aller Art hin gesichtet. Hierzu zählten - unabhängig von einer möglicherweise bereits eingetreten Verjährung - weitere strafbare oder ordnungswidrige Handlungen, etwa Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Datenschutzes oder des Telekommunikationsgesetzes, aber auch Vorgänge, bei denen das Handeln der Unternehmenssicherheit zwar nicht als rechtswidrig, aber jedenfalls als ethisch bedenklich anzusehen ist.

Beispielsweise wurden in rechtlich unzulässiger Weise Informationen über Einkommens- und Vermögensverhältnisse und andere personenbezogene Informationen aus nicht öffentlich zugänglichen Quellen im In- und Ausland beschafft. Bedenklich sind für die Deutsche Telekom auch die Fälle, in denen aus geringfügigem Anlass ganz unverhältnismäßige intensive Observationen stattgefunden haben oder - wenn auch aus öffentlich zugänglichen Quellen - unangemessen umfangreiche Informationen zu Personen zusammengestellt wurden.

Die Konzernsicherheit hat in den festgestellten Fällen vielfach mit externen Sicherheitsdienstleistern zusammengearbeitet, deren Beauftragung durch den Datenschutzvorstand Manfred Balz seit längerem konzernweit gesperrt ist. "Die Untersuchung hat keine Fälle ans Licht gebracht, bei denen eine vergleichbare kriminelle Energie und ein ähnliches Maß von planmäßiger Bosheit zutage traten wie in dem systematischen Spitzelangriff auf deutsche Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten, Betriebsräten und Gewerkschaften und auf Journalisten, der Gegenstand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ist", so Balz.

Hintergrund Bespitzelungsaffäre:
Der Strafanzeige durch die Deutsche Telekom AG im Mai 2008 lag zugrunde, dass große Mengen von Verbindungsdaten von Aufsichtsräten und Journalisten abgeglichen worden waren, um vermutete Indiskretionen aus dem Unternehmen gegenüber der Presse aufzuklären. Zu den Beschuldigten in diesem Fall gehören auch ehemalige Beschäftigte der früheren Abteilung Konzernsicherheit. (Deutsche Telekom: ra)

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