"Offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen"


Deutsche Post DHL kündigt Klage gegen Beihilfeentscheidung der Europäischen Kommission an
Post-Chef Frank Appel: "EU-Entscheidung entbehrt jeglicher Grundlage"


(03.02.12) - Die Deutsche Post DHL wird vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen die ergangene Beihilfe-Entscheidung der Europäischen Kommission erheben und hat dies mit der Bundesregierung abgestimmt. Die Kommission hatte im Jahr 2007 wegen vermeintlich unzulässiger staatlicher Beihilfen zugunsten der Deutschen Post AG ein Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eröffnet. In dem Verfahren wurden von der Kommission schon früher geprüfte Sachverhalte erneut aufgegriffen, mit denen sie zuvor in einem vergleichbaren Beihilfeverfahren aus dem Jahr 2002 aufgrund einer Klage des Unternehmens in letzter Instanz im September 2010 bereits unterlegen war.

"Die Rückzahlungsentscheidung der EU-Kommission ist nicht nachvollziehbar und entbehrt jeglicher Grundlage", sagte Frank Appel, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Post DHL. "Sie steht im klaren Widerspruch zu einer früheren EU-Entscheidung und dem Ergebnis ähnlicher Verfahren. Wenn man die Beihilfeentscheidungen zu anderen europäischen Postunternehmen betrachtet, hat die Kommission hier offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen. Wir sind daher überaus zuversichtlich, dass diese Entscheidung vor Gericht keinen Bestand haben wird und gehen von einer Rückzahlung des Betrags inklusive Zinsen aus."

Konkret ging es im aktuellen Verfahren um staatliche Mittelzuflüsse wie den Finanzausgleich sowie die Finanzierung von Pensionen für Beamte bei der Deutschen Post. In ihrer heutigen Entscheidung hat die Kommission nun beim Thema Finanzausgleich keine rechtswidrigen Beihilfen festgestellt.

Keine weiteren Beihilfeverfahren mehr anhängig
Bei der Prüfung der Finanzierung der Beamtenpensionen ist die Kommission jedoch zum Ergebnis gelangt, dass die Pensionslasten der Deutschen Post bei den behördlichen Preisgenehmigungen durch die Bundesnetzagentur teilweise nicht korrekt bewertet worden seien und es sich daher teilweise um rechtswidrige Beihilfen gehandelt habe. Nach ihrer Entscheidung, fordert die EU-Kommission daher eine Rückzahlung dieser Beihilfen an die Bundesrepublik Deutschland durch die Deutsche Post in Höhe von 500 Millionen bis 1 Milliarde Euro. Das Unternehmen geht dabei angesichts der bereits vorgelegten Informationen von einem Betrag am unteren Ende der Bandbreite aus. Darüber hinaus sind bei der Europäischen Kommission keine weiteren Beihilfeverfahren mehr anhängig, die den Konzern betreffen.

Da die Beihilfeentscheidung nach Ansicht des Konzerns einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten kann, wird die in den nächsten Monaten zu leistende Zahlung im Jahr 2012 lediglich in der Bilanz erfasst. Somit bleibt die Ertragslage des Unternehmens sowohl im abgelaufenen Geschäftsjahr wie auch in den Folgejahren ebenso wie die Grundlage für den noch zu erfolgenden Dividendenvorschlag für das Geschäftsjahr 2011 von der Entscheidung unberührt. Die Liquidität des Konzerns wird durch die zunächst ausgelöste Zahlung vorübergehend beeinträchtigt, bleibt aber weiterhin solide. (Deutsche Post DHL: ra)

Lesen Sie auch:
Staatliche Beihilfen auf dem deutschen Postmarkt

Deutsche Post DHL: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • VeR als Taktgeber und Brückenbauer

    Mit mehr als 350 Fachteilnehmenden aus Wirtschaft, Verwaltung, Softwareentwicklung und Politik hat der E-Rechnungs-Gipfel 2025 in Berlin erneut seine Rolle als Leitkongress der deutschen E-Invoicing-Branche unter Beweis gestellt. Im Mittelpunkt der dreitägigen Veranstaltung standen die ersten Erfahrungen mit der verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Bereich, der aktuelle Stand der nationalen und europäischen Regulierung sowie der digitale Lückenschluss von der Bestellung bis zur Bezahlung.

  • Falsches Verständnis von Digitalisierung

    Hunderte Menschen aus ganz Deutschland haben auf einen Aufruf von Digitalcourage reagiert und Informationen über die Verkaufsbedingungen des Deutschlandtickets in ihrer Region eingesendet. Daraus hat Digitalcourage jetzt eine Übersicht erstellt, die zeigt, bei welchen Verkehrsunternehmen das Deutschlandticket möglichst datenschutzfreundlich und ohne App-Zwang erhältlich ist.

  • Lieferkettendaten bereitstellen

    Das auf Lieferkettentransparenz und Nachhaltigkeit spezialisierte Technologieunternehmen Sedex ist ab sofort offizieller Software- und Tool-Partner der Global Reporting Initiative (GRI). Die Auszeichnung bestätigt, dass die Lösungen und Datenmodelle von Sedex Lieferkettendaten bereitstellen, die nach dem international anerkannten GRI-Standards ausgerichtet sind - dem weltweit führenden Rahmenwerk für Nachhaltigkeitsberichterstattung.

  • Aufsichtsbehördliches Trauerspiel

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) begrüßt den Beschluss der Datenschutzkonferenz (DSK) vom 16.06.2025, in dem diese Position bezieht zu der weit verbreiteten Praxis, dass sich über Terminvereinbarungen mit Heilberufen deren Dienstleister illegal hochsensible Gesundheitsdaten beschaffen.

  • Grundrechte-Check in der Gesetzgebung

    Am Montag, den 08. September 2025, findet in Kiel die Datenschutz-Sommerakademie zum Thema "Im Alarmmodus: Sicherheit und Datenschutz?" statt. Expertinnen und Experten aus dem Bundesgebiet werden die aktuellen Entwicklungen im Datenschutz diskutieren. Aktuell schnu?rt die Politik neue Sicherheitspakete in Bund und Ländern. Es geht darin auch um zusätzliche Befugnisse zur Überwachung, beispielsweise auf Basis von biometrischer Gesichtserkennung oder verbunden mit dem Einsatz von ku?nstlicher Intelligenz. Das Verhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit gehört zu den klassischen Grundthemen des Datenschutzes. Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof zeigen in ihren Entscheidungen immer wieder Grenzen auf, wenn der Eingriff in die Grundrechte und Grundfreiheiten überhandnimmt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen