Verkauf der GBW-Wohnungen droht


Joachim Herrmann: "Wohnungen dürfen keine Spekulationsobjekte werden"
Der Verkauf der GBW-Wohnungen müsse sozialverträglich sein

(26.10.11) - Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat unterstrichen, dass bei einem möglichen Verkauf der GBW-Wohnungen durch die Bayern LB auch soziale Aspekte ausreichend berücksichtigt werden müssen: "Wohnungen dürfen keine Spekulationsobjekte werden. Hier geht es auch um das Lebensumfeld von zigtausenden Mietern. Deswegen müssen bei einem Verkauf der GBW-Wohnungen soziale Aspekte angemessen berücksichtigt werden."

Der Schutz der berechtigten Interessen der Mieter sei unverzichtbar und dürfe hinter den wirtschaftlichen Interessen an einem Verkauf nicht zurückstehen. Der Innenminister sagte: "Auch nach einem eventuellen Verkauf der GBW müssen weiterhin kostengünstige Wohnungen für finanziell einkommensschwächere Haushalte zur Verfügung stehen." Der GBW gehören in Bayern knapp 34.000 Wohnungen, darunter rund 10.000 Wohnungen in München sowie 5.000 Wohnungen in Nürnberg und Erlangen.

Es sei das erklärte Ziel der Bayerischen Staatsregierung, dass auch in Ballungsräumen der Wohnraum dauerhaft erschwinglich bleibe. Deshalb halte Bayern die Wohnraumförderung auf hohem Niveau. Herrmann erklärte: "2011 stehen in Bayern 205 Millionen Euro zur Verfügung, die zu einem erheblichen Teil in den Bau und die Modernisierung von Mietwohnungen in Ballungsräumen fließen. Im bayerischen Wohnungsbauprogramm sind die Grundlagen und Voraussetzungen der Förderung so ausgelegt, dass die neu gebauten und modernisierten Wohnungen insbesondere Haushalten mit kleinerem Einkommen zu Gute kommen."

Die Höhe und vor allem der Zinssatz des Förderdarlehens hingen unter anderem von der Dauer der Belegungsbindung ab, also davon, wie lange sich der Eigentümer verpflichtet, die Wohnungen an Haushalte mit geringem Einkommen zu vermieten. Die Mieter einer so geförderten Wohnung erhielten zudem eine Zusatzförderung, die die Differenz zwischen der zulässigen Miete und der nach seinem Einkommen zumutbaren Miete ausgleiche. Herrmann appellierte an die Wohnungsbauunternehmen, weiter in die Ballungsräume zu investieren und die staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen. (Bayerisches Innenministerium: ra)



Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Standards für ethische KI in Europa setzen

    Im EU-Projekt CERTAIN arbeitet ein Forschungsteam der Fachhochschule St. Pölten an neuen Maßnahmen zur Sicherung ethischer und regulatorischer Standards im Bereich der künstlichen Intelligenz. Ziel ist es, Lösungen zu entwickeln, die Organisationen und Unternehmen dabei unterstützen, die europäischen Vorschriften für die KI-Entwicklung und den verantwortungsvollen Umgang mit Daten schnell und kostengünstig einzuhalten.

  • Moratorium gemäß § 46 Kreditwesengesetz (KWG)

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 27. Februar 2025 über das Bankhaus Obotritia GmbH ein Moratorium gemäß § 46 Kreditwesengesetz (KWG) verhängt und damit die Schließung der Bank für den Kundenverkehr angeordnet. Infolge des hiermit verbundenen Veräußerungs- und Zahlungsverbotes ist es der Bank nicht mehr möglich, Verfügungen über Einlagen zuzulassen.

  • Mitteldeutschland vernetzt sich im Datenschutz

    Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen richten zusammen mit dem Berufsverband der Datenschutzbeauftragten e.V. den 1. Mitteldeutschen Datenschutztag aus. "Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines modernen Datenschutzes. Die Veranstaltung bietet eine gute Chance für die Vernetzung der behördlichen und externen Datenschutzbeauftragten aus drei Bundesländern.

  • Hamburgs Lobbyregistergesetz verabschiedet

    Transparency International Deutschland und Mehr Demokratie begrüßen die Verabschiedung des Hamburger Lobbyregistergesetzes durch die Hamburgische Bürgerschaft. Die Hamburger Regionalteams von Transparency Deutschland und Mehr Demokratie hatten bereits im Jahr 2023 ein Lobbyregister mit exekutivem und legislativem Fußabdruck gefordert.

  • Chancen für das Vertragsmanagement

    Die EU-Verordnung "eIDAS 2.0" schafft klare Regeln für digitale Identitäten und elektronische Signaturen. Im Mittelpunkt steht die Einführung der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) - eine digitale Brieftasche, mit der sich Unternehmen und Privatpersonen sicher online ausweisen, Nachweise speichern und Verträge qualifiziert elektronisch unterzeichnen können.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen