Verschärfung des Paragraphen 108e Strafgesetzbuch


Stand der Strafverfolgung der Auslandsbestechung von Amtsträgern im Geschäftsverkehr
Transparency-Bericht zeigt unzureichende Bekämpfung der Auslandsbestechung – Deutschland gehört zu den wenigen Vorreitern

(12.11.14) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International hat den Bericht "Exporting Corruption" zum Stand der Strafverfolgung der Auslandsbestechung von Amtsträgern im Geschäftsverkehr veröffentlicht. Der Bericht zeigt, dass es international keine signifikanten Fortschritte bei der Verfolgung der Auslandsbestechung gibt. Nur vier von 40 untersuchten Vertragsstaaten der OECD-Konvention wird eine aktive Verfolgung der Auslandsbestechung bescheinigt: Deutschland, Großbritannien, Schweiz und USA.

Speziell zur Situation in Deutschland merkt der Bericht an, dass es Fortschritte durch die Verschärfung des Paragraphen 108e Strafgesetzbuch zur Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern und durch Initiativen für ein Unternehmensstrafrecht gab.

Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland, sagte: "Es ist nun auch an der Zeit, dass Deutschland ein Unternehmensstrafrecht einführt. Korruption ist selten das Werk krimineller Einzelpersonen, die "Unternehmenskultur" spielt vielmehr eine große Rolle. Die Sanktionierung von Unternehmen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz unterliegt nicht dem Legalitätsprinzip der Strafprozessordnung, was die Handhabung der Normen im Strafverfahren erschwert. Die strafrechtliche Verantwortung von Unternehmen muss gestärkt werden. Auch wirken Höchststrafen von 10 Millionen Euro auf das Spitzenmanagement der Unternehmen nicht abschreckend genug, selbst wenn zusätzlich noch der durch Korruption erzielte Gewinn abgeschöpft werden kann."

Deutschland wird zudem aufgefordert, ein Vergaberegister zum Ausschluss von Unternehmen einzurichten, die wegen Korruption verurteilt wurden. Auch der Hinweisgeberschutz bedarf laut dem Bericht in Deutschland einer Verbesserung; die Bundesregierung hat sich in der Koalitionsvereinbarung zu einer Überprüfung verpflichtet. Damit muss dringend begonnen werden.

Internationaler Stillstand
Insgesamt existiert in 22 Vertragsstaaten immer noch keine ausreichende Verfolgung der Auslandsbestechung. Kanada und Neuseeland haben sich im Vergleich zum Vorjahr zwar leicht verbessert. Bulgarien und Dänemark verschlechterten sich jedoch und weisen nun keine oder eine nur sehr begrenzte Umsetzung des OECD-Bestechungsübereinkommens auf. Eine der allgemeinen Empfehlungen des Berichts, mehr Informationen über laufende und abgeschlossene Verfahren zu veröffentlichen, betrifft auch Deutschland.

Zum Bericht "Exportig Corruption. Progress Report 2014: Assessing Enforcement of the OECD Convention on Combating Foreign Bribery" (englisch, 901 KB): http://www.transparency.de/fileadmin/pdfs/Themen/Internationales/Exporting_Corruption_web.pdf
(Transparency: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Studien

  • Leben nach dem Tod - Digital unsterblich?

    Neue Technologien wie KI ermöglichen das Weiterleben nach dem Tod in Form von digitalen Darstellungen (Avataren) oder Chatbots. Die Digital Afterlife Industry, die solche Möglichkeiten anbietet, gilt als vielversprechender Wachstumsmarkt. Ein interdisziplinäres Forschungsteam des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie SIT sowie der Universität Tübingen hat Gestaltungsvorschläge zum Umgang mit Avataren erarbeitet und in der Studie "Ethik, Recht und Sicherheit des digitalen Weiterlebens" zusammengefasst.

  • Compliance-Probleme im Finanzbereich

    Yokoy veröffentlichte ihre Studie "Ausgabenmanagement 2025: Ein Blick voraus", die auf der Grundlage von Daten von über 200 Finanzführungskräften in Deutschland und UK basiert. Sie untersucht, was den CFOs im Jahr 2025 wichtig ist und wo sie Schwierigkeiten sehen.

  • Per Klick zur Entschädigung

    Wenn der Urlaubsflieger mit stundenlanger Verspätung oder gar nicht abhebt, hat man Anspruch auf Entschädigung - doch die muss man einfordern. Jede und jeder Zehnte (10 Prozent) hat dazu bereits einen Online-Dienst genutzt, der bei der Durchsetzung von Fluggastrechten hilft. Weitere 20 Prozent können sich vorstellen, auf eine solche digitale Hilfe zurückzugreifen. Das sind Ergebnisse einer Befragung von 1.004 Personen in Deutschland ab 16 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

  • Desinformation zur Wahl

    Ob durch irreführende Posts, Bot-Netzwerke oder manipulierte Videos und Deep Fakes: Die allermeisten Menschen in Deutschland fürchten eine Einflussnahme anderer Staaten und ausländischer Akteure auf die Bundestagswahl. 88 Prozent der Wahlberechtigten nehmen an, dass fremde Regierungen, Personen oder Gruppen aus dem Ausland versuchen, die Bundestagswahl über soziale Medien zu manipulieren.

  • Gefahren von strategischer Korruption

    Transparency International hat den Korruptionswahrnehmungsindex 2024 (Corruption Perceptions Index, CPI) veröffentlicht. Der jährlich erscheinende Index ist der weltweit bekannteste Korruptionsindikator. Er umfasst 180 Staaten und Gebiete und bewertet den Grad der in Politik und Verwaltung wahrgenommenen Korruption. Der Meta-Index beruht auf der Einschätzung von Experten sowie Führungskräften.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen