Verschärfung des Paragraphen 108e Strafgesetzbuch


Stand der Strafverfolgung der Auslandsbestechung von Amtsträgern im Geschäftsverkehr
Transparency-Bericht zeigt unzureichende Bekämpfung der Auslandsbestechung – Deutschland gehört zu den wenigen Vorreitern

(12.11.14) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International hat den Bericht "Exporting Corruption" zum Stand der Strafverfolgung der Auslandsbestechung von Amtsträgern im Geschäftsverkehr veröffentlicht. Der Bericht zeigt, dass es international keine signifikanten Fortschritte bei der Verfolgung der Auslandsbestechung gibt. Nur vier von 40 untersuchten Vertragsstaaten der OECD-Konvention wird eine aktive Verfolgung der Auslandsbestechung bescheinigt: Deutschland, Großbritannien, Schweiz und USA.

Speziell zur Situation in Deutschland merkt der Bericht an, dass es Fortschritte durch die Verschärfung des Paragraphen 108e Strafgesetzbuch zur Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern und durch Initiativen für ein Unternehmensstrafrecht gab.

Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland, sagte: "Es ist nun auch an der Zeit, dass Deutschland ein Unternehmensstrafrecht einführt. Korruption ist selten das Werk krimineller Einzelpersonen, die "Unternehmenskultur" spielt vielmehr eine große Rolle. Die Sanktionierung von Unternehmen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz unterliegt nicht dem Legalitätsprinzip der Strafprozessordnung, was die Handhabung der Normen im Strafverfahren erschwert. Die strafrechtliche Verantwortung von Unternehmen muss gestärkt werden. Auch wirken Höchststrafen von 10 Millionen Euro auf das Spitzenmanagement der Unternehmen nicht abschreckend genug, selbst wenn zusätzlich noch der durch Korruption erzielte Gewinn abgeschöpft werden kann."

Deutschland wird zudem aufgefordert, ein Vergaberegister zum Ausschluss von Unternehmen einzurichten, die wegen Korruption verurteilt wurden. Auch der Hinweisgeberschutz bedarf laut dem Bericht in Deutschland einer Verbesserung; die Bundesregierung hat sich in der Koalitionsvereinbarung zu einer Überprüfung verpflichtet. Damit muss dringend begonnen werden.

Internationaler Stillstand
Insgesamt existiert in 22 Vertragsstaaten immer noch keine ausreichende Verfolgung der Auslandsbestechung. Kanada und Neuseeland haben sich im Vergleich zum Vorjahr zwar leicht verbessert. Bulgarien und Dänemark verschlechterten sich jedoch und weisen nun keine oder eine nur sehr begrenzte Umsetzung des OECD-Bestechungsübereinkommens auf. Eine der allgemeinen Empfehlungen des Berichts, mehr Informationen über laufende und abgeschlossene Verfahren zu veröffentlichen, betrifft auch Deutschland.

Zum Bericht "Exportig Corruption. Progress Report 2014: Assessing Enforcement of the OECD Convention on Combating Foreign Bribery" (englisch, 901 KB): http://www.transparency.de/fileadmin/pdfs/Themen/Internationales/Exporting_Corruption_web.pdf
(Transparency: ra)


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