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Plagiatsaffäre um Karl-Theodor zu Guttenberg


Mit einem transparentes Prüfverfahren will Kommission zur Selbstkontrolle in der Wissenschaft an der Universität Bayreuth herausfinden, ob Freiherr zu Guttenberg bei seiner Promotionsarbeit vorsätzlich getäuscht hat
Professor Dr. Rüdiger Bormann: Wissenschaft in Deutschland hat in den vergangenen Tagen eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass sie ihre eigenen Qualitätsansprüche nicht verleugnet


(07.03.11) - Anlässlich des Rücktritts von Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg, der bei seiner Doktorarbeit an der Universität Bayreuth wissenschaftliche Standards in erheblichem Maß verletzt hatte, erklärte der Präsident der Universität Bayreuth, Professor Dr. Rüdiger Bormann, dass die Uni Bayreuth der Frage nachgehen werde, ob zu Guttenberg wissentlich bei seiner Doktorarbeit getäuscht habe.

"Wir respektieren diesen Schritt", sagte Professor Dr. Rüdiger Bormann, in einer ersten Stellungnahme. Zugleich setzen die Hochschulleitung und die Kommission zur Selbstkontrolle in der Wissenschaft an der Universität Bayreuth darauf, dass Herr zu Guttenberg seine Ankündigung, er wolle sich an der Aufklärung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe beteiligen, nunmehr in die Tat umsetzt.

"Denn der Rücktritt hat nichts daran geändert, dass die Arbeit der Kommission zur Selbstkontrolle in der Wissenschaft an der Universität Bayreuth unabdingbar bleibt", erklärte Präsident Bormann weiter. Die Kommission werde insbesondere der Frage nachgehen, ob Herr zu Guttenberg bei seiner Dissertation vorsätzlich getäuscht hat und welche internen Konsequenzen zu ziehen sind. Dieses Gremium wird von renommierten Experten der deutschen Wissenschaftsszene beraten werden – dies sei zugleich ein Weg, um externen Sachverstand einzubinden wie auch um ein transparentes Prüfverfahren zu gewährleisten.

Das Verfahren, das die Universität Bayreuth zur Aufklärung der Vorwürfe und zur Sicherung der wissenschaftlichen Qualitätsstandards vorangetrieben hat, folgte exakt den dafür vorgesehenen Regelungen, sei zügig angelaufen und habe rasch zu konkreten Ergebnissen geführt, so Professor Bormann. "Den Artikel 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes als Grundlage der Aberkennung des Doktortitels heranzuziehen, war der einzige Weg, um zu einer schnellen und zielführenden Entscheidung zu kommen und das Verfahren nicht zu verzögern."

Die notwendigen weiteren Prüfungen finden jetzt in der Kommission zur Selbstkontrolle in der Wissenschaft statt. Er freue sich, so der Präsident der Universität Bayreuth weiter, dass die Wissenschaft in Deutschland in den vergangenen Tagen eindrucksvoll unter Beweis gestellt habe, dass sie ihre eigenen Qualitätsansprüche nicht verleugnet. Dieses breite Votum habe auch gezeigt, dass eine Bagatellisierung von Verletzungen der wissenschaftlichen Standards nicht akzeptiert wird. (Universität Bayreuth: ra)

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