TeleTrusT fordert von Websitebetreibern bessere IT-Sicherheitskonzepte Viele Internetseiten und Webanwendungen entsprechen nicht den Standards
(10.02.10) - Die jüngsten Vorkommnisse wie der Phishing-Angriff auf Emissionshandelskonten bei der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt oder der Nachweis von Sicherheitslücken bei internetbasierten sozialen Netzwerken zeigen die Schwachstellen und Risiken elektronischer Kommunikation auf.
Der IT-Sicherheitsverband TeleTrusT nimmt dies zum Anlass, die Betreiber von Websites und Webapplikationen erneut auf ihre Verantwortung hinzuweisen, die aus dem Umgang mit sensiblen Daten erwachsen.
Holger Mühlbauer, TeleTrusT-Geschäftsführer: "Viele Internetseiten und Webanwendungen entsprechen nicht den Standards, die angesichts verfügbarer Technologien heute möglich sind. Zwar trifft zu, dass auch die Netznutzer für sicheres Verhalten sensibilisiert sein müssen, jedoch sind in erster Linie die verantwortlichen Betreiber in der Pflicht. Optimierungskonzepte und Sicherheitslösungen sind sowohl von Seiten der Forschung als auch der Industrie verfügbar."
Die Palo Alto Networks-Studie hat bereits im November 2009 festgestellt, dass soziale Netzwerke und kollaborative Anwendungen immer häufiger als Enterprise-2.0-Applikationen angesehen werden, zusammen mit unterschiedlichen Arten von Messaging, Conferencing und VoIP, die ebenfalls Firmenprozesse unterstützen.
Zwar stellen sie keine direkte Bedrohung dar, wohl aber ein Risiko für Unternehmensnetzwerke. Die Analyse fand heraus, dass es 255 Enterprise-2.0-Applikationen gibt - 70 Prozent können Dateien übertragen, 64 Prozent haben bekannte Schwachstellen, 28 Prozent sind bekannt dafür, dass sie Malware verbreiten und 16 Prozent können andere Anwendungen untergraben. (TeleTrusT: ra)
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Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.
Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
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