Transparency: Nur ein transparenter Reformprozess schafft Glaubwürdigkeit Die Regierungen der G20, multilaterale Banken und Finanzinstitutionen müssen Versprechungen zur Geldwäschebekämpfung in die Tat umsetzen
(09.02.10) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. fordert eine transparente und mutige Reform des Finanzmarktes. Eine Abgabe der Banken zur Refinanzierung der "Banken-Rettungs-Kosten" nach US-Muster zielt darauf ab, Fehlentscheidungen der Vergangenheit zu korrigieren. Zukunftsgerichtete Finanzmarktreformen dürfen daneben nicht an Priorität verlieren.
Die regulierenden Finanzbehörden, insbesondere das Financial Stability Board (FSB), müssen wesentlich transparenter agieren. Es muss beispielsweise klar sein, nach welchen Prinzipien das FSB Entscheidungen trifft. Nur so entsteht ein glaubwürdiger Reformprozess, der Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen ist.
Caspar von Hauenschild, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland: "Die Menschen und Kontrollsysteme waren von der Komplexität der Finanzmärkte überfordert und haben daher nicht rechtzeitig auf die Krisenentwicklung reagiert. Diese Komplexität muss dringend abgebaut werden. Ein 'Weiter-So' darf es nicht geben." Vertreter der Banken, der Marktaufsicht, der Politik und der Zivilgesellschaft müssen gemeinsam Lösungen erarbeiten.
Die Regierungen der G20, multilaterale Banken und Finanzinstitutionen müssen darüber hinaus ihre Versprechungen zur Geldwäschebekämpfung, die sie auf dem G20-Gipfel in Pittsburgh getroffen haben, in die Tat umsetzen. Auch im Kampf gegen nicht-kooperative Finanzzentren müssen alle Bemühungen um Stillstand und Fortschritt offen gelegt werden.
Die G7 Finanzminister trafen sich vom 5. bis 6. Februar 2010 in Iqaluit, Kanada. 2010 finden außerdem zwei G20 Gipfel statt – im Juni 2010 in Kanada und im November 2010 in Südkorea. (Transparency International: ra)
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Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.
Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
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