"Korruption in Deutschland": Fachhochschule Würzburg sucht Unternehmen, die im Bereich kriminalitätsbezogenes Compliance Management mit der FH kooperieren wollen Durch die Verbindung von Theorie und Praxis dient die Projektarbeit als Mehrwert für Unternehmen und als Chance für den Studenten
Uwe Dolata stellt Projekt "Koalition gegen Korrupt Im Bild mit Prof. Dr. h. c. Reinhold Würth, Vorsitzender des Stiftungsaufsichtsrates der Würth-Gruppe (links)
(20.06.07) – Der Wirtschaftskriminalist und Buchautor Uwe Dolata sucht Unternehmen, die mit der Fakultät Betriebswirtschaft der Fachhochschule Würzburg im Bereich kriminalitätsbezogenes Compliance Management kooperieren wollen. Seit dem Wintersemester 2004/05 hat die Fakultät Betriebswirtschaft den Lehrauftrag "Korruption in Deutschland – Auswirkungen auf das Wirtschaftssystem" an Uwe Dolata übertragen. Dabei werden den "Managern von morgen" Präventions-Module mit einem ethischen Anspruch für Betriebsabläufe der freien Marktwirtschaft vermittelt.
"Es werden Visionäre mit hohem ethischen Anspruch gesucht", erklärte Uwe Dolata gegenüber Compliance-Magazin.de. Durch die Verbindung von Theorie und Praxis dient die Projektarbeit als Mehrwert für Unternehmen und als Chance für den Studenten. Wer dieser "Koalition gegen Korruption" einen Platz in seinem Betrieb einräumt und eine Gruppe von Studenten willkommen heißt, noch irgendwelche Nachfragen hat oder sie sonst wie fördern will, sollte sich mit Uwe Dolata in Verbindung setzen: E-Mail-Adresse: uwe@dolata.de.
Im vergangenen Wintersemester entwickelte eine Gruppe von Betriebswirtschaftsstudenten des Studienschwerpunkts Organisation und Wirtschaftsinformatik für die Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (WVV) nach Aufnahme der Ist-Situation einen Präventions-Katalog unter Einbeziehung von Datensicherheit und Datenschutz. Denn Compliance kann einen deutlichen Mehrwert für Unternehmen schaffen.
"Compliance" steht für ein ganzheitliches Organisationsmodell mit Prozessen und Systemen, das die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, interner aber auch industriespezifischer Standards sowie die Erfüllung wesentlicher Ansprüche des Unternehmens selbst sicherstellt.
Aktuell ist Compliance sehr eng mit Corporate Governance und der Effektivität des internen Kontrollsystems verknüpft. Durch die oftmals persönliche Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat aber auch von Geschäftsführern gewinnen nicht nur direkte Sanktionen an Bedeutung. Die großen Unternehmenskrisen der letzten Jahre lassen sich auf wirtschaftskriminelle Handlungen zurückführen, sei es von außerhalb oder aus den Firmen heraus.
Kriminalitätsbezogenes Compliance-Management verhindert Schäden, Haftungsproblematiken und ist ein Wettbewerbsfaktor. Aufgrund der Schadenswirkungen ist die regionale Ausprägung von Wirtschaftskriminalität für Unternehmen zunehmend ein Standortfaktor.
Gleichzeitig werden durch die nationale und internationale Ausprägung und durch die Komplexität sowie Vernetzung von Wirtschaftskriminalität sowohl die Aufgabe als auch die Rahmenbedingungen für kriminalitätsbezogenes Compliance-Management der Unternehmen begründet.
Die Erfüllung der Compliance-Anforderungen wird von vielen Unternehmern in erster Linie als Kostenfaktor wahrgenommen. Compliance sollte jedoch eher als breites Regelwerk verstanden werden, das die Führung des Unternehmens unterstützt. (Fachhochschule Würzburg: ra)
Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.
Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
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