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Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung


BKA und BaFin veröffentlichen ihre Arbeit auf dem Gebiet der Bekämpfung und Verhinderung von Geldwäsche
Allein die Zahl der Verdachtsanzeigen gemäß § 11 GwG stieg 2010 um 22 Prozent auf 11.042 an


(26.09.11) - Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben am 16. September 2011 über aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Bekämpfung und Verhinderung von Geldwäsche berichtet. Das BKA hat dazu unter anderem den Jahresbericht der dort angesiedelten "Financial Intelligence Unit (FIU) Deutschland" vorgestellt.

Danach gingen im Berichtsjahr 2010 bei der FIU Deutschland als Zentralstelle für Verdachtsanzeigen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus insgesamt über 14.000 Meldungen nach den Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GWG) und der Abgabenordnung ein.

Allein die Zahl der Verdachtsanzeigen gemäß § 11 GwG stieg 2010 um 22 Prozent auf 11.042 an, was laut BKA-Präsident Jörg Ziercke einen absoluten Höchststand seit Inkrafttreten des Geldwäschegesetzes im Jahr 1993 bedeutet.

Die Hauptursache für den Anstieg dürfte in der zunehmenden Sensibilisierung der nach dem GWG Verpflichteten liegen, die vermehrt Anzeigen erstatteten.

Mehr als jede vierte Verdachtsanzeige (insgesamt 3.086) stand im Zusammenhang mit Finanzagenten. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg um circa 29 Prozent (2009: 2.394).

Finanzagenten - Financial Agents - werden angeworben, um ihr Privatkonto für geldwäscherelevante Transaktionen zur Verfügung zu stellen und die Beträge - regelmäßig gegen Provision - an Hinterleute im Ausland oder zur weiteren Verschleierung von Zahlungsvorgängen an andere Finanzagenten weiterzuleiten.

Maßgeblich für die wachsende Bedeutung von Finanzagenten dürfte laut Ziercke der signifikante Anstieg der Phishing-Fälle beim Online-Banking im Jahr 2010 sein. Deren Zahl hat sich 2010 um 82 Prozent auf 5.331 erhöht, und in der Folge ist der Bedarf an Finanzagenten gestiegen.

Aktuell ist zu beobachten, dass Finanzagenten dazu übergehen, die inkriminierten Gelder nicht mehr unmittelbar in bar abzuverfügen und dann über einen Finanztransferdienstleister ins Ausland weiterzuleiten, sondern zwecks Verschleierung des Geldflusses an ein weiteres zwischengeschaltetes Konto eines zweiten Finanzagenten zu überweisen. Zunehmend erwerben die Finanzagenten hochwertige Waren, wie zum Beispiel Computer, Mobiltelefone und TV-Geräte, und versenden sie gegen Provision an von den Hinterleuten vorgegebene Adressen.

2010 ließ sich bei etwa der Hälfte der Geldwäscheverdachtsanzeigen (44 Prozent) der Verdacht einer Straftat erhärten. Von diesen hatte - wie bereits in den Jahren zuvor - der Betrug mit 33 Prozent den größten Anteil an den Vortaten zur Geldwäsche.

Im Bereich der Organisierten Kriminalität wurden fast 5 Prozent der Verfahren (29 von insgesamt 606 OK-Verfahren im Jahr 2010) durch Geldwäscheverdachtsanzeigen ausgelöst. Insgesamt wurden im Berichtsjahr in 242 OK-Verfahren Hinweise auf Geldwäscheaktivitäten festgestellt. Das entspricht fast 40 Prozent (2009: 29,7 Prozent). In 124 (2009: 98) Verdachtsanzeigen nach dem GWG waren Hinweise auf mögliche "Terrorismusfinanzierung" enthalten. Ihr Anteil an den Gesamtmeldungen lag damit bei circa 1 Prozent. Neun Verdachtsanzeigen führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität.

Im Jahr 2010 wurden 94 (2009: 63) Verdachtsanzeigen registriert, bei denen Tatverdächtige ein internetbasiertes Online-Zahlungssystem nutzten. BKA-Präsident Jörg Ziercke: "Die von uns prognostizierte zunehmende Nutzung elektronischer Zahlungsmöglichkeiten hat sich bestätigt. Angesicht des Umstandes, dass bei "Elektronischen Zahlungssystemen" aufgrund von Verschlüsselungstechniken und internetbasierten Übertragungswegen oftmals eine Rückverfolgung der Transaktionen erschwert oder überhaupt nicht möglich ist, sind weitere Steigerungen zu erwarten. Das Phänomen wird intensiv beobachtet."

Seit Ende Juli 2009 werden in Deutschland durch Kreditinstitute und Energie-Handelsunternehmen vermehrt Geldwäscheverdachtsanzeigen erstattet, deren Hintergrund der Handel mit CO2-Emissionszertifikatenwar. Bislang liegen 66 Anzeigen (davon 41 im Jahr 2010) mit Verdachtsmomenten vor. Aufgrund der erstatteten Verdachtsanzeigen und der darin aufgezeigten Transaktionen in Millionenhöhe über verschiedene Banken im In- und Ausland wurde bei den Ermittlungen ein fiskalischer Schaden von circa 850 Millionen Euro festgestellt. Seit dem 1. Juli 2010 ist aufgrund gesetzlicher Anpassungen der Umsatzsteuerbetrug mit CO2-Zertifikaten nicht mehr möglich. Allerdings gibt es erste Hinweise auf einen Wechsel zum betrügerischen Handel mit Energie (Strom und Gas), Rohstoffen (Kupferkathoden) sowie hochwertigen Elektroartikeln.

Bereits 2008 hatte die FIU auf eine neue Typologie im Zusammenhang mit Goldscheideanstalten und damit verbundener Steuerdelikte hingewiesen. Im Jahr 2010 wurden in diesem Zusammenhang 394 Anzeigen (2009: 69) verzeichnet, was einer Zunahme um über 475 Prozent entspricht.

BaFin-Exekutivdirektor Michael Sell wies darauf hin, dass erneut mehr als 90 Prozent der beim BKA eingegangenen Verdachtsanzeigen von den Kreditinstituten gekommen seien, die die BaFin beaufsichtige. Die Versicherungsunternehmen hätten 2010 mehr als doppelt so viele Verdachtsanzeigen erstattet wie im Jahr davor. "Beides zeigt, dass der Finanzsektor sehr stark für das Thema sensibilisiert worden ist", führte Sell aus. Das müsse man auch bei den anderen Unternehmen und Personen erreichen, für die das Geldwäschegesetz gelte. "Nur so lassen sich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland weiterhin effektiv verhindern."

Die Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) habe in ihrem Prüfungsbericht auf Schwachstellen in der Bekämpfung und Verhinderung von Geldwäsche in Deutschland hingewiesen. Die BaFin sei von dieser Kritik zwar weitgehend ausgenommen worden, fuhr Sell fort. Gleichwohl habe man die wenigen kritischen Äußerungen ernst genommen und unter anderem das Personal der BaFin aufgestockt, damit BaFin-Aufseher häufiger an Jahresabschlussprüfungen teilnehmen und mehr Geldwäsche-Sonderprüfungen durchgeführt werden könnten. Sowohl die in diesem Jahr erfolgten als auch die geplanten Änderungen der geldwäscherechtlichen Vorschriften stellten eine sehr gute Grundlage für eine effektivere Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung dar. Wichtig für die BaFin seien vor allem die bereits verschärften Anforderungen an die Jahresabschlussprüfungsberichte der Wirtschaftsprüfer. Diese Berichte seien für die Geldwäscheaufsicht eine der wichtigsten Informationsquellen.

Zu den künftigen Schwerpunkten auf diesem Aufsichtsgebiet zähle die Geldwäscheaufsicht über Agenten, die Elektronisches Geld - E-Geld - für E-Geld-Institute vertrieben. Elektronisches Geld lässt anonyme Zahlungen zu, die keine Papierspur hinterlassen, wenn nicht die strikte Einhaltung von Kundensorgfaltspflichten durch die verpflichteten Institute und Unternehmen gewährleistet ist. Ein weiterer Schwerpunkt werde es sein zu prüfen, inwieweit Kreditinstitute ihre verstärkten Sorgfaltspflichten in Bezug auf politisch exponierte Personen - so genannte PePs - einhielten. Dies betreffe etwa ausländische Funktionsträger und Amtsinhaber sowie deren nahe Familienangehörige und Vertraute.

Wachsende Bedeutung misst Sell zudem den Risiken bei, die aus der zunehmenden Verbreitung und Verwendung neuer Zahlungsmethoden zu Zwecken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entstehen. "Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung werden künftig verstärkt über die Nutzung von elektronischem Geld erfolgen", prognostizierte Sell.

Positiv hoben Ziercke und Sell die sehr intensive und erfolgreiche Zusammenarbeit ihrer Behörden im Bereich der Geldwäschebekämpfung hervor: "Unser gemeinsames Ziel ist es, Geldwäschern und Terrorismusfinanzierern den Zugang zum Finanzsystem zu verwehren und ihnen das Handwerk zu legen."

Der vollständige Jahresbericht der FIU Deutschland kann auf der Homepage des BKA unter www.bka.de abgerufen werden. (Bundeskriminalamt: ra)

Lesen Sie mehr:
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Änderung des Geldwäschegesetzes und Datenschutz
Zweite E-Geld-Richtlinie


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