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Verantwortung für den Datenschutz


Trägerverein "Selbstregulierung Informationswirtschaft e.V." gegründet: Zentrale Informations- und Widerspruchswebseite für Geodatendienste
Wirtschaft setzt auf Selbstregulierung und Selbstverpflichtung


(08.09.11) - Für den Datenschutz im Internet ist sei ein wichtiger Schritt getan worden. Dies sagen Bitkom, Deutsche Post, Deutsche Telekom, ED Encourage Directories, Google, Microsoft, Nokia und Panolife, die eine Organisation zur Umsetzung von Selbstverpflichtungen ins Leben gerufen. Hierzu wurde ein Trägerverein "Selbstregulierung Informationswirtschaft e.V." gegründet.

Er wird in einem ersten Schritt eine zentrale Informations- und Widerspruchswebseite für Geodatendienste sowie die entsprechende telefonische Beratungsstelle betreiben. Auch die im Kodex vorgesehenen Beschwerde- und Sanktionsmöglichkeiten sollen durch den Verein betreut und umgesetzt werden. "Die Internet-Branche ist sich ihrer Verantwortung für den Datenschutz bewusst", sagte Bitkom-Präsident Prof. Kempf.

Zum Vorstandsvorsitzenden des Trägervereins wurde der Sonderbeauftragte und Senior Vice President der Deutschen Post AG, Harald Lemke, gewählt. Lemke betonte die Notwendigkeit der freiwilligen Selbstregulierung im Hightech-Sektor: "Mit Selbstverpflichtungen lassen sich viele Herausforderungen der Online-Welt schnell und pragmatisch angehen. Es liegt schließlich im ureigenen Interesse der Informationswirtschaft, dass die Menschen Vertrauen in das Internet und seine Dienste haben." Gesetzliche Einzelfallregulierungen sollten mit Blick auf die globale und dynamische Entwicklung des Internet die Ausnahme bleiben.

"Die technischen Vorbereitungen zur Umsetzung des Geodaten-Kodex sind bereits angelaufen", teilte Lemke mit. Unter anderem wird es ein zentrales Internetportal der Anbieter geben. Dort erfahren Bürger, wie die Dienste funktionieren, ob ihre Stadt erfasst ist und welche Rechte sie haben. Wer seine Hausfassade nicht bei Geodatendiensten abgebildet sehen möchte, kann die Aufnahmen nach Veröffentlich selbst unkenntlich machen. Dies ist mit wenigen Klicks oder per Briefformular bei den Anbietern möglich. Es wird eine kostenlose telefonische Beratungsstelle geben, die Fragen beantwortet und Hilfe anbietet. Lemke kündigte an, dass der Verein die Bürger bei allen Fragen rund um den Kodex und die beteiligten Panorama-Bilderdienste unterstützen wird.

Der Verein steht für weitere Selbstverpflichtungen offen und bietet eine Plattform zur organisatorischen Betreuung und Durchführung solcher Kodizes.

Anfang des Jahres nutzten bereits 32 Millionen Bundesbürger Panorama-Bilderdienste. Dies entspricht fast jedem zweiten Deutschen (46 Prozent) ab 14 Jahren oder 63 Prozent der Internetnutzer. Weitere 14 Millionen Deutsche erklärten, solche Services in Zukunft vielleicht nutzen zu wollen. Das hatte eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Bitkom ergeben. Nur jeder siebte Internetnutzer (14 Prozent) hat kein Interesse an solchen Angeboten.

Zur Methodik: Die Angaben zur Nutzung von Geodatendiensten hat das Institut Aris im Februar 2011 für den Bitkom erhoben. Es wurden 1.002 Personen ab 14 Jahren in Deutschland repräsentativ befragt. (Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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