Zweite E-Geld-Richtlinie
Geldwäscheprävention und zweite E-Geldrichtlinie: Herausforderung für diejenigen Institute und Versicherungsunternehmen, die bisher keinen umfassenden Compliance-Ansatz gewählt haben
Die betroffenen Unternehmen sollten vor einem internen Veränderungsprozess eine Compliance-Analyse vornehmen
Von Jennifer Kohn, Markus Böttcher, Bernd Michael Lindner
(29.09.11) - Mit Inkrafttreten der Zweiten E-Geld-Richtlinie im März 2011 erfolgten erneut Gesetzesanpassungen bezüglich der geldwäscherelevanten Pflichten für die jeweiligen Verpflichteten. In diesem Zusammenhang wurden Änderungen im Zahlungsdiensteaufsichts-, Kreditwesen-, Versicherungsaufsichts- sowie Geldwäschegesetz vorgenommen.
Zusammen mit den zu erwartenden Änderungen aus dem Gesetzentwurf zur Optimierung der Geldwäscheprävention stellt die zweite E-Geldrichtlinie eine Herausforderung für diejenigen Institute und Versicherungsunternehmen dar, welche bis dato keinen umfassenden Compliance-Ansatz gewählt haben.
Ziel des vorliegenden Fachbeitrages ist es, aufzuzeigen, welche Herausforderungen die Gesetzesänderungen insbesondere für Institute und Versicherungsunternehmen jeweils mit sich bringen.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 4, 2011, Seite 185 bis 190) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.
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