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Modernisierung der Urheber-Vergütung


Verbände warnen vor Scheitern des neuen Urheberrechts - Berliner Aufruf: Industrie und Handel für Regierungsentwurf
BDI-Präsident Thumann: "Interessenausgleich nicht zerreden" - Sicherheit für Urheber und Geräte-Hersteller


(21.06.07) - Industrie und Handel rufen dazu auf, die Neuregelung des Urheberrechts nicht zu zerreden. In ihrem "Berliner Aufruf" warnen der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), die Hightech-Verbände Bitkom und ZVEI sowie der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) davor, dass der Regierungsentwurf im Gerangel zahlreicher Partikularinteressen zwischen Parteien und Verbänden scheitern könnte.

Sie unterstützen die beschlussreife Gesetzesvorlage des Bundeskabinetts, die zurzeit noch im Parlament erörtert wird. "Dieser Entwurf ist ein lange diskutierter, zukunftsorientierter Interessenausgleich zwischen Urhebern, Wirtschaft und Verbrauchern", betont BDI-Präsident Jürgen R. Thumann. "Er darf jetzt nicht wieder zerredet werden."

Eines der Kernstücke des Gesetzeswerks ist die Modernisierung der Urheber-Vergütung. Dabei geht es um die Frage, wie Autoren und Künstler für legale private Kopien ihrer Werke honoriert werden. Bisher geschieht das über pauschale Abgaben auf Kopierer, Scanner, DVD-Brenner und andere Geräte. Künftig soll eine Reihe weiterer Gerätetypen hinzukommen – und parallel die Abgaben prozentual an den Gerätepreis gekoppelt werden.

"Das schafft Sicherheit für Urheber und Geräte-Hersteller", betont Bitkom-Präsident Willi Berchtold. "Die Einnahmen der Urheber steigen weiter stark an und erreichen ein für Wirtschaft und Verbraucher gerade noch akzeptables Maß."

Weitergehende Forderungen der Urheber-Organisationen halten die Verbände für unangemessen. "Es darf nicht sein, dass die Abgaben bei manchen Geräten höher liegen als der Gerätepreis", sagte Josef Sanktjohanser, Präsident des HDE. "Sonst würden viele Hightech-Nutzer ihre Geräte über das Internet im Ausland kaufen und damit Jobs im deutschen Handel gefährden."

Für Wirtschaft und Verbraucher sei der aktuelle Gesetzentwurf auch aus einem anderen Grund wichtig: Es sollen nur jene Geräte abgabenpflichtig werden, die in nennenswertem Umfang zum Kopieren geistigen Eigentums genutzt werden. "Digitalkameras und internetfähige Navigationsgeräte bleiben zu Recht von Abgaben befreit", betont ZVEI-Präsident Friedhelm Loh.

"Deutschland ist gleichermaßen ein innovativer Wirtschaftsstandort und ein bedeutender Kulturstandort", sagt BDI-Präsident Thumann. "Den aktuellen Gesetzesentwurf sehen wir als Signal für alle Beteiligten, den Wert geistigen Eigentums hervorzuheben."

Ideen und Innovationen seien das Zukunftskapital des 21. Jahrhunderts. "Es wäre kontraproduktiv, hier einen Keil zwischen Kulturschaffende und Wirtschaft zu treiben", so Thumann. Der über viele Jahre gemeinsam erarbeitete Interessenausgleich verdiene die breite Unterstützung des Deutschen Bundestags. (Bitkom: ZVEI: DBI: HDE: ra)


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