Smart Meter sammeln sensible Daten


Smart Meter-Einbau: Zwangsdigitalisierung durch die Kellertür
vzbv kritisiert Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende

(01.10.15) - Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat mit dem Referentenentwurf zur Digitalisierung der Energiewende den Startschuss für den Smart Meter-Einbau in Deutschland gegeben. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen ab dem Jahr 2017 erst einmal Großverbraucher und ab dem Jahr 2020 Privathaushalte zum Einbau intelligenter Stromzähler und Messsysteme verpflichtet werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) lehnt dieses Vorhaben ab und fordert die Bundesregierung auf, den Einbau von Smart Metern nur auf freiwilliger Basis einzuführen.

Nach dem Willen der Bundesregierung sollen alle Haushalte mit einem Verbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden (kWh) ein intelligentes Messsystem bekommen. Alle anderen Haushalte sollen schrittweise mit intelligenten Zählern ausgerüstet werden. Neu ist, dass Netzbetreiber auch Haushalte, die weniger als 6.000 kWh verbrauchen, nach eigenem Ermessen mit intelligenten Messsystemen ausstatten dürfen – ohne dass die Verbraucher dem widersprechen können.

"Wieder einmal sollen Verbraucher die Zahlmeister der Energiewende sein. Hightech in den Kellern bringt den Verbrauchern kaum Mehrwert, dafür aber dauerhafte Kosten ", sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Verbrauchern bringt der Einbau von Smart Metern keine direkten finanziellen Vorteile, da die dafür notwendigen Tarife bislang nicht angeboten werden. Stattdessen fallen jährliche Kosten von bis zu 100 Euro an. Auch steigen die Netzentgelte aufgrund der Kostenbestandteile, die als netzdienlich eingestuft werden und damit über die Anreizregulierung finanziert werden sollen. Dies betrifft beispielsweise die Steuerungstechnik der Photovoltaik-Anlagen.

Auch die Energiewende wird der Smart Meter-Einbau beim Kleinstverbraucher nicht voranbringen – zu kleinteilig und unflexibel sind die anfallenden Verbräuche. Verbraucher erhalten zwar mehr Informationen zu ihrem Energieverbrauch– das passiert aber in vielen Fällen nicht automatisch und ist immer mit den Zusatzkosten von bis zu 100 Euro pro Jahr verbunden.

Zudem werden mit Smart Metern massenhaft sensible Daten gesammelt. "Es ist ein Novum, dass Verbraucher zur Preisgabe von Daten quasi gezwungen werden und dem nicht widersprechen können. Die Zwangsdigitalisierung durch die Kellertür ist der falsche Weg", so Müller.

Brisant ist auch, dass es laut Gesetzentwurf für Mieter auch zu einem Wegfall der Wahlfreiheit bei der Wahl des Messstellenbetreibers kommt. Stattdessen bekommt der Anschlussnehmer das Recht des Anschlussnutzers übertragen. Damit können Vermieter in Zukunft unabhängig von der jeweiligen Verbrauchsgröße beschließen, das gesamte Haus auf intelligente Messsysteme umzustellen. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

vzbv: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

  • Regulierung von Foundation Models

    Zur Debatte über eine mögliche Verzögerung beim EU AI Act, mit dem die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Europa reguliert werden soll, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Der AI Act ist die wohl wichtigste Entscheidung, die Europäisches Parlament und Kommission derzeit auf der Agenda haben."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen