Kleine Preisabsprachen, großer Schaden


Verbraucherzentrale Bundesverband: Unrechtsgewinne aus Kartellverstößen müssen in vollem Umfang abgeschöpft an die Verbraucher zurückgeführt werden
Derzeit gehen geschädigte Verbraucher im Kartellrecht leer aus - Rückzahlungen müssten der Verbraucherarbeit zugutekommen


(23.03.11) - Irritiert zeigt sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) über wettbewerbsrelevante Absprachen unter Lebensmittelherstellern. "Konspirative Gesprächskreise unter Mitbewerbern haben in einem gesunden Wettbewerb keinen Platz", kommentierte vzbv-Vorstand Gerd Billen die jetzt vom Bundeskartellamt verhängte Millionenbuße gegen marktführende Lebensmittelhersteller. Die Bundesregierung müsse sicherstellen, dass Unrechtsgewinne aus Kartellverstößen in vollem Umfang abgeschöpft an die Verbraucher zurückgeführt werden.

Derzeit gehen geschädigte Verbraucher im Kartellrecht leer aus. Der vzbv fordert, die im Zuge von Kartellrechtsverstößen ermittelten Unrechtsgewinne zu beziffern und an die Verbraucher zurückzuführen. Dazu müsse die Bundesregierung die rechtlichen Voraussetzungen schaffen. Billen sagte: "Der Schaden für Verbraucher durch Kartellverstöße geht in Milliardenhöhe."

Da es lebensfremd wäre, jahrelang einen Kassenbon für einen Schokoriegel aufzuheben, müssten Gewinnabschöpfungen zu Gunsten der Verbraucher erleichtert werden. Die Rückzahlungen müssten der Verbraucherarbeit zugutekommen. Bei größeren Beträgen, etwa bei rechtswidrig überhöhten Kosten für Sanitäreinrichtungen, müssten effektive Muster- und Sammelklagen gewährleisten, dass Verbraucher individuell entschädigt werden. Dazu läuft derzeit ein Konsultationsverfahren der Europäischen Kommission, an dem sich Verbraucher auch direkt beteiligen können.

Das Bundeskartellamt hat die Unternehmen der Lebensmittelbranche mit einem Bußgeld in Höhe von 38 Millionen Euro wegen unzulässigen Informationsaustausches belegt. Die Unternehmen hätten sich über mehrere Jahre in einem regelmäßigen Gesprächskreis getroffen. Gegen einen weiteren großen Konsumgüterhersteller werde weiter ermittelt.

Nach Auskunft des Kartellamtes hatten sich die Hersteller vornehmlich über Süßwaren, Speiseeis, Trockenfertiggerichte, Tiefkühlpizza, Tiernahrung und Waschmittel verständigt. Nach Zahlen des Bundesverbandes der Deutschen Süßwarenindustrie für das Jahr 2010 lag alleine der Pro-Kopf-Verbrauch der Deutschen an Süßwaren bei insgesamt 30,57 Kilogramm (109,73 Euro), davon 9,32 Kilogramm (45,49 Euro) Schokoladenwaren und 3,71 Kilogramm (11,66 Euro) Speiseeis. Der Umsatz bei Tiernahrung belief sich laut Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) im Jahr 2009 auf 2,694 Milliarden Euro.

Der vom Kartellamt bestätigte Fall sei laut Verbraucherzentrale kein Einzelfall:

>> Im Juni 2010 verhängte das Bundeskartellamt ein Bußgeld von insgesamt 115 Millionen Euro unter anderem gegen die fünf führenden Hersteller von Brillengläsern wegen langjähriger verbotener Preisabsprachen.

>> Im Januar 2010 hatte das Bundeskartellamt in einer Razzia unter deutschen Supermärkten und Drogerien 15 Firmen, darunter elf Supermarkt-, Drogerie- und Tierbedarfsketten durchsucht. Das Kartellamt hatte betont, dass eine viel größere Zahl von Firmen in den Fall verstrickt ist.

>> Im Herbst 2009 hatte das Bundeskartellamt ein Bußgeld in Höhe von 160 Millionen Euro gegen die drei größten deutschen Kaffeeröster verhängt. Der Schaden für die Kunden aufgrund jahrelanger Preisabsprachen dürfte mehrere Milliarden Euro betragen.

>>Ein anderes laufendes Verfahren ist das sogenannte Badezimmer-Kartell: Hersteller des Sanitärbedarfs sollen sich systematisch zwischen 2002 bis 2006 abgesprochen haben. In der Folge sollen Verbraucher wegen der Preisabsprachen um rund 20 Prozent überteuerte Preise bezahlt haben.
(Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

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