Michael Kemmer: "Die Entscheidung der EBA im diesjährigen Bankenstresstest das Core Tier-1-Kapital zugrunde zu legen ist aus Sicht der privaten Banken nicht sachgerecht" Es handele sich bei dem Test zudem um ein hypothetisches Szenario, aus dem sich keine konkreten Kapitalanforderungen für Banken ableiten dürfen
(23.03.11) - Die europäische Bankenaufsicht (EBA) hat in London die offiziellen Kriterien für den europäischen Bankenstresstest vorgestellt, an dem 13 Banken aus Deutschland teilnehmen werden.
Hierzu erklärte Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes: "Die Entscheidung der EBA im diesjährigen Bankenstresstest das Core Tier-1-Kapital zugrunde zu legen ist aus Sicht der privaten Banken nicht sachgerecht. Damit wird ein noch nicht gültiger Kapitalbegriff angewandt, und so die Regeln von Basel III defacto vorgezogen. Aus gutem Grunde hatten sich die Aufsichtsbehörden aber für eine schrittweise Umsetzung der neuen Kapitaldefinitionen entschieden. Es wäre daher sinnvoller, wenn der Test auch die Instrumente als Kernkapital anerkennt, die im gestressten Zeitraum - also den Jahren 2011 und 2012 - gültig sind und für die Abdeckung potentieller Verluste zur Verfügung stehen.
Es handelt sich bei dem Test zudem um ein hypothetisches Szenario, aus dem sich keine konkreten Kapitalanforderungen für Banken ableiten dürfen. Der Test liefert zwar wertvolle Informationen darüber, ob das Bankensystem grundsätzlich stressresistent ist. Es wäre aber verkehrt anzunehmen, dass er Rückschlüsse darüber zulässt, ob eine einzelne Bank ein tragfähiges Geschäftsmodell hat. Auch darf der Stresstest nicht dazu führen, dass die aktuell gültigen gesetzlich festgelegten Eigenkapitalanforderungen verschärft werden." (Bankenverband: ra)
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.
Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.
Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.
Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.
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