Umsetzung von Basel III in der EU


EU-Bankenpaket: Deutsche Banken und Sparkassen warnen vor negativen Folgen für die Wirtschaft
Die Umsetzung der Vorschläge würde vor allem die von der Kommission vorgeschlagenen Übergangsregelungen deutlich einschränken



Der Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Jonás Fernández (S&D), hat seinen Berichtsentwurf zum Legislativvorschlag der Europäischen Kommission zur Umsetzung von Basel III in der EU (sog. "EU-Bankenpaket") vorgelegt. Mit den darin enthaltenen Vorschlägen weicht der spanische Abgeordnete deutlich von der vorgezeichneten Linie der Europäischen Kommission ab. "Die Umsetzung der Vorschläge würde vor allem die von der Kommission vorgeschlagenen Übergangsregelungen deutlich einschränken. Damit würde die europäische Wirtschaft zu einem Zeitpunkt großer Unsicherheit und hohen Investitionsbedarfs zusätzlich belastet", so Christian Ossig, Hauptgeschäftsführer des diesjährigen Federführers Bundesverband deutscher Banken für die Deutsche Kreditwirtschaft (DK). Die Übergangsregeln sahen eine zeitlich begrenzte Reduzierung des Risikogewichtes für bestimmte Kredite vor.

Dies gilt vor allem hinsichtlich der für die Finanzierung der Realwirtschaft so wichtigen Regelung für bonitätsstarke Unternehmen ohne externe Ratings. Nach den Vorstellungen des Berichterstatters soll sie auf Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 500 Mio. EUR begrenzt werden. Hierdurch würden zahlreiche Unternehmen des Mittelstands, der in der deutschen und europäischen Wirtschaft eine tragende Rolle spielt, ausgeschlossen. Die beabsichtigte Wirkung der Übergangsregelung würde stark abgeschwächt.

Zudem regt der Berichterstatter an, die Übergangsregelung für Wohnimmobilienfinanzierungen und die Anwendung des Infrastruktur-Unterstützungsfaktors an Nachhaltigkeitskriterien zu knüpfen. Auch diese Vorschläge reduzieren aus Sicht der DK die beabsichtigten Wirkungen erheblich. Um die negativen Auswirkungen von Basel III auf den Wohnimmobilienmarkt abzufedern, sollte die Übergangsregelung auf sämtliche Kredite angewendet werden. Die Einschränkung des Infrastruktur-Faktors würde dazu führen, dass dringend notwendige Investitionen unterblieben. Insgesamt braucht es aus Sicht der DK ein Gesamtkonzept zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsanforderungen. Anpassungen in Übergangsregelungen sind nicht zielführend.

Mit Bedauern muss die DK zudem feststellen, dass das Thema Proportionalität nicht aufgegriffen wurde. Zudem ist aus Sicht der DK wichtig, dass das Fit and Proper-Verfahren, mit dem die Qualifikation von Führungskräften überprüft wird, die verschiedenen Bankenstrukturen in der EU stärker berücksichtigt. In beiden Fällen besteht deutlicher Nachbesserungsbedarf sowohl im Hinblick auf die geplanten Änderungen der CRR als auch der CRD. (Deutsche Kreditwirtschaft: ra)

eingetragen: 07.06.22
Newsletterlauf: 18.08.22

Deutsche Kreditwirtschaft: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen