Offenlegung von Nebeneinkünften


Transparency kritisiert Änderungsvorschläge zur Nebeneinkünfteregelung des Deutschen Bundestages
Transparency: Die Ausdifferenzierung der Stufen darf nicht darüber hinweg täuschen, dass viele Geldströme an Abgeordnete nach einer neuen Regelung überhaupt nicht mehr erfasst und veröffentlicht werden


(19.04.11) - Die beabsichtigte Änderung der Regelungen zu Nebeneinkünften wird von der Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland kritisiert. Zukünftig werden Nebeneinkünfte von Abgeordneten erst ab einer Grenze von 10.000 Euro veröffentlicht. Gleichzeitig soll die Veröffentlichung in zukünftig sieben Stufen stärker ausdifferenziert werden (Stufe 1: über 10.000 Euro; Stufe 7: über 150.000 Euro).

Die Kommission des Ältestenrates für die Rechtsstellung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages hatte vorgeschlagen, dass die Anzeige und Veröffentlichung entgeltlicher Tätigkeiten neben dem Mandat und daraus erzielter Einkünfte zukünftig erst ab einer Jahresuntergrenze von 10.000 Euro veröffentlicht werden sollen.

Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland, sagte:

"Der Öffentlichkeit wird Sand in die Augen gestreut. Die Ausdifferenzierung der Stufen darf nicht darüber hinweg täuschen, dass viele Geldströme an Abgeordnete nach einer neuen Regelung überhaupt nicht mehr erfasst und veröffentlicht werden.
Wenn ein Abgeordneter von drei PR-Agenturen Vortragshonorare von jeweils 8.000 Euro erhält, werden wir das zukünftig nicht mehr erfahren. Aufgrund der neuen Jahresbetrachtung würden wir selbst bei Nebeneinkünften über 10.000 Euro davon mitunter erst nach einem Jahr erfahren, wenn ein sachverwandtes Gesetz längst den Bundestag passiert hat."

Die bisherige Regelung aus dem Jahr 2005, die seit dem Jahr 2007 angewendet wird, sieht Mindestgrenzen von 1.000 Euro für einmalige oder monatliche Zahlungen vor. Transparency Deutschland setzt sich seit Jahren für eine Offenlegung von Nebeneinkünften nach Heller und Pfennig ein, wie es beispielsweise in den Niederlanden praktiziert wird. (Transparency: ra)

Lesen Sie auch:
Nebeneinkünfte: Änderungen der Verhaltensregeln

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen