Neuregelung der Abgeordnetenbestechung


Transparency will Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung und Einführung eines Unternehmensstrafrechts
Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) hatte angekündigt, auf der Konferenz der Länder-Justizminister für die Einführung eines Unternehmensstrafrechts zu werben

(03.12.12) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. forderte anlässlich der Konferenz der Länder-Justizminister, die das Thema Abgeordnetenbestechung auf der Tagesordnung hatte, deutliche Signale zur Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung und zur Einführung eines Unternehmensstrafrechts.

Die Verschärfung der Abgeordnetenbestechung ist Voraussetzung für die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC), die vor neun Jahren unterzeichnet wurde. Das Bundesjustizministerium argumentiert, dass der Gesetzentwurf aus der Mitte des Bundestages kommen muss, da die Verschärfung der Abgeordnetenbestechung die Rechte der Abgeordneten betrifft.

Jochen Bäumel, Vorstandsmitglied sagte: "Das Parlament hat es bis heute nicht aus eigener Kraft geschafft, die lückenhafte Regelung der Abgeordnetenbestechung zu verschärfen. Wir fordern die Länder-Justizminister auf, die Neuregelung der Abgeordnetenbestechung über eine gemeinsame Initiative im Bundesrat voranzubringen."

In den letzten Monaten wurde die Ratifizierung der UNCAC von verschiedenen Seiten eingefordert. So hatten sich über dreißig führende Wirtschaftsvertreter unter dem Dach der Internationalen Handelskammer (ICC) Deutschland an die Fraktionsvorsitzenden des Bundestages gewandt.

Einführung eines Unternehmensstrafrechts
Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) hatte angekündigt, auf der Konferenz der Länder-Justizminister für die Einführung eines Unternehmensstrafrechts zu werben. Transparency begrüßt diesen dringend notwendigen Anstoß zu einer rechtspolitischen Debatte über das Für und Wider eines formellen Unternehmensstrafrechts, wie es von der EU und der OECD auch für Deutschland gefordert wird. Das Ordnungswidrigkeitengesetz reiche laut Transparency trotz der im Bundestag beschlossenen Erhöhung des Bußgeldrahmens um den Faktor 10 für eine angemessene Sanktionierung nicht aus.

Peter von Blomberg, stellvertretender Vorsitzender, erklärte: "Wenn wir Korruptionsbekämpfung in der Wirtschaft ernst nehmen, brauchen wir Sanktionen, durch die Verantwortliche hinreichend abgeschreckt werden. Wir fordern die Länder-Justizminister auf, sich für die Einführung eines Unternehmensstrafrechts auszusprechen."

Aus rechtsdogmatischer Sicht wird argumentiert, dass Unternehmen nur wegen Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße belegt werden können. Anstelle der Einführung eines Unternehmensstrafrechts wird daher geplant, den Bußgeldrahmen um den Faktor 10 anzuheben.

Der Deutsche Bundestag hat die Anhebung des Bußgeldrahmens im Zuge der achten Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beschlossen. Am 23.11.2012 berät der Bundesrat über die Novelle. (Transparency: ra)

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