Rückschritte bei Spendentransparenz


Lobbyregistergesetz: Reformentwurf verfehlt Ziel der Transparenz
Beibehaltung der Ausnahmen verschärft unfaire Ungleichbehandlung



Anlässlich der Anhörung im Deutschen Bundestag forderte die "Allianz für Lobbytransparenz" wesentliche Nachbesserungen am Gesetzentwurf zur Reform des Lobbyregisters. Das Ziel, für eine größere Transparenz zu sorgen, wird klar verfehlt. Vor allem fehlt eine praktikable Regelung zur Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungen (sogenannter "exekutiver Fußabdruck"). Zudem sind auch künftig nicht alle Interessenvertreter zur Registrierung verpflichtet. Mit Blick auf die Offenlegung von Spenden bedeutet der Entwurf de facto sogar einen Rückschritt.

Dazu erklärt Michael Henning, der den Verband der Chemischen Industrie (VCI) bei der Anhörung vertritt: "Die weitreichenden pauschalen Ausnahmen für wichtige Interessengruppen wie Gewerkschaften, Kirchen oder Arbeitgeberverbände widersprechen dem Gesetzesziel. Vor allem führen sie letztlich zu einer erheblichen Ungleichbehandlung und Wettbewerbsverzerrung zu Lasten transparenter Interessenvertreter."

Koalition auf der falschen Fußspur unterwegs
Norman Loeckel, der für Transparency Deutschland als Sachverständiger an der Anhörung teilnimmt, sagt: "Die Koalition verfolgt mit ihrem Entwurf den falschen Ansatz. Politik und Verwaltung müssten in der Gesetzesbegründung dokumentieren, mit welchen Inhalten sich Interessenvertreter an der Gesetzgebung beteiligt haben. Nur sie sind in der Lage, einheitliche Standards und damit vertrauenswürdige Inhalte zu gewährleisten."

Die geplante Form der Dokumentationspflicht von Stellungnahmen für Interessenvertreter gefährdet aus Sicht der Allianz sogar die Akzeptanz des Registers. Statt größerer Transparenz schafft sie neue Umgehungsmöglichkeiten und erzeugt gleichzeitig unnötige Kosten. Stattdessen sollte das ebenfalls im Koalitionsvertrag vorgesehene Online-Konsultationsverfahren über eine Schnittstelle mit dem Lobbyregister verzahnt werden. Dies würde den gleiche Inhalt, weniger Bürokratie und mehr Transparenz gewährleisten, weshalb dieser Lösungsvorschlag auch von 66 weiteren Organisationen unterstützt wird. Hier ist die Koalition in der Bringschuld, nicht die Interessenvertreter.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die geplante Regelung bezüglich der Offenlegung von Spendern an Lobbyorganisationen. Es ist zwar ein Fortschritt, dass es keine Möglichkeit mehr gibt, Spendenangaben zu verweigern. Allerdings wird dieser durch die Erhöhung des Schwellwertes auf 10 Prozent der Spendeneinnahmen konterkariert. Nach Schätzungen könnten fast 99 Prozent der bisherigen Spendenangaben entfallen. Große Organisationen mit Großspendern wären damit von der Offenlegungspflicht ausgenommen. Die Herkunft von finanziellen Mitteln sollte aus Sicht der Allianz immer transparent sein. Ausnahmen sind in Einzelfällen für Privatpersonen denkbar. Sie sollten aber nicht für Organisationen oder Unternehmen gelten. (Transparency Deutschland: ra)

eingetragen: 19.09.23
Newsletterlauf: 17.11.23

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen