Drittsicherheiten im Insolvenzplan


Noerr-Experte fordert weitere Verbesserungen bei der Insolvenzrechtsreform
Anpassungsbedarf gibt es aus seiner Sicht insbesondere bei der Rechts- und Planungssicherheit im Insolvenzplanverfahren


(07.07.11) - Der Erfolg der Reform des Insolvenzrechts wird wesentlich von der Praxistauglichkeit der geplanten neuen Regelungen abhängen. Dieses Fazit zieht Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Pleister, Leiter der Restrukturierungspraxis bei Noerr. Pleister, der als Sachverständiger an der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestags zum ESUG-Entwurf (Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) teilnahm, sieht den Entwurf auf einem guten Weg, wichtige Details erforderten aber noch eine Anpassung.

Anpassungsbedarf gibt es aus seiner Sicht insbesondere bei der Rechts- und Planungssicherheit im Insolvenzplanverfahren. "Bislang sieht der Entwurf noch keine Ausschlussfrist für die Anmeldung von Forderungen vor", sagt Pleister. Die Planung der Finanzierung des Insolvenzplans ist aber nur möglich, wenn die Passiva endgültig feststehen. Pleister erklärt: "Der Karstadt-Insolvenzplan hat gezeigt, dass wegen der Unsicherheiten bei der Kalkulation der erforderlichen Mittel eine Reserve zurückbehalten werden muss."

Pleister schlägt deshalb vor, dass das Insolvenzgericht mit dem Eröffnungsbeschluss eine Ausschlussfrist festlegt. "Dann würden nur Forderungen berücksichtigt, die bis zum Ablauf der Frist angemeldet sind", sagt Pleister. Damit sei eine präzise Berechnung der Insolvenzquote möglich und für Investoren wäre klar, welchen Beitrag sie für die Sanierung des Unternehmens leisten müssen. "Eine solche Ausschlussfrist ist international in Insolvenzverfahren üblich."

Auch die fehlende Regelungsmöglichkeit für Drittsicherheiten im Insolvenzplan sei unbefriedigend. Da mithaftende Gesellschafter bei einer Insolvenz mit der persönlichen Inanspruchnahme rechnen müssen, würde in der Praxis die Stellung eines Insolvenzantrags hinausgezögert und das Ziel, eine Sanierung durch frühzeitige Antragstellung zu ermöglichen, unterlaufen. Pleister: 'Das Problem stellt sich auch bei Konzernfinanzierungen, bei denen wegen der fehlenden Regelung zu Drittsicherheiten mithaftende Tochterunternehmen in separate Insolvenzverfahren geführt werden müssen." Dies gefährde den Erfolg der gesamten Konzernsanierung und schade dem Sanierungsstandort Deutschland.

Schließlich wären auch Erleichterungen beim so genannten Debt-Equity-Swap vorteilhaft. Mit diesem Instrument können Gläubiger ihre Kreditforderungen in Eigenkapital wandeln und so die Sanierung eines überschuldeten Unternehmens aktiv fördern. "Hier besteht die Gefahr, dass eine Minderheit der Gläubiger einen geplanten Debt-Equity-Swap ablehnt und so die Sanierung vereitelt", sagt Pleister. Er schlägt deshalb vor, dass die relevante Gläubigergruppe der geplanten Forderungsumwandlung durch Mehrheitsbeschluss zustimmen können muss. "Dies geht bei Anleihen bereits auf Grundlage des Schuldverschreibungsgesetzes, sollte aber für alle Gläubiger einer Gruppe gelten", so Pleister. "Blockadehaltungen einzelner Gläubiger würde auf diesem Wege erfolgreich entgegengewirkt." (Noerr: ra)

Noerr LLP: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

  • Regulierung von Foundation Models

    Zur Debatte über eine mögliche Verzögerung beim EU AI Act, mit dem die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Europa reguliert werden soll, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Der AI Act ist die wohl wichtigste Entscheidung, die Europäisches Parlament und Kommission derzeit auf der Agenda haben."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen