Umsatzsteuer-Voranmeldung und Sondervorauszahlung


Kostenintensive Änderung bei der Umsatzsteuer-Dauerfristverlängerung trifft vor allem mittelständische Unternehmen
Unternehmer trifft dies immer dann besonders hart, wenn sie ihre gewerbliche Tätigkeit während des Kalenderjahres beenden

(06.04.10) - Jahrzehnte herrschte Ruhe bei der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung, die vor allem eines bewirken sollte: den Unternehmen einen Monat länger Zeit für die Bewältigung der mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung verbundenen Verwaltungsaufgaben einzuräumen. Nun wurde ein Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) aus dem Jahr 2008 im Bundessteuerblatt veröffentlicht und damit für die Finanzverwaltung bindend, das diese Entlastung in eine zusätzliche Belastung verkehrt.

"Die trifft vor allem mittelständische Unternehmen", kritisiert Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Eugen Jakoby von der Kanzlei Jakoby Dr. Baumhof in Rothenburg ob der Tauber. Er appelliert an die Verbände, im Interesse ihrer Mitglieder von der Politik einzufordern, dass die bisherige Regelung erhalten bleibt.

Das Problem: Das Gros der Unternehmer ist zur Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet. Mit einer sogenannten Dauerfristverlängerung müssen sie diese nicht schon spätestens zehn Tage nach dem Monatsende abgeben, sondern haben einen Monat länger Zeit. Zum Ausgleich verlangen die Finanzämter eine Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung in Höhe von 1/11 der Umsatzsteuerschuld des vorangegangenen Jahres, die jeweils am Jahresanfang zu leisten ist.

Die Sondervorauszahlung wird dann beim letzten Voranmeldezeitraum des Wirtschafts- bzw. Kalenderjahres mit der zu diesem Zeitpunkt zu leistenden Vorauszahlung verrechnet. Am 16.12.2008 hat der BFH allerdings entschieden, dass ein nicht verbrauchter Betrag der Sondervorauszahlung nicht sofort zu erstatten ist, sondern mit der Jahressteuer verrechnet werden muss.

"Zum einen verlängert sich damit der Zeitraum bis zur Erstattung solange, bis die komplette Umsatzsteuererklärung dem Finanzamt vorliegt und von diesem bearbeitet wurde", moniert Jakoby, dessen Kanzlei dem internationalen Beratungsnetzwerk Geneva Group International (GGI) angehört. "Zum anderen trifft dies Unternehmer immer dann besonders hart, wenn sie ihre gewerbliche Tätigkeit während des Kalenderjahres beenden, unterjährig auf die Dauerfristverlängerung verzichten oder das Finanzamt diese unterjährig widerruft." Für Jakoby steht fest, dass dies für die betroffenen Unternehmen eine kostenintensive, zusätzliche Belastung ist.

Bindend wurde die BFH-Entscheidung durch ihre Veröffentlichung im Bundessteuerblatt II. 2010. Vor diesem Hintergrund bleibt der Finanzverwaltung kein Spielraum mehr für die bisherige Verwaltungspraxis. Prompt präsentierte das Finanzministerium Brandenburg am 24.02.2010 einen entsprechenden Erlass, mit dem es die Anwendung der Entscheidung sicherstellt. (Jakoby Dr. Baumhof: Geneva Group International: ra)

Jakoby Dr. Baumhof: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.

Geneva Group International: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Reduktion bürokratischer Hürden war überfällig

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass die EU-Kommission die Bedeutung des europäischen Verbriefungsmarktes erkannt und konkrete Reformvorschläge vorgelegt hat. Die geplanten Entlastungen bei Sorgfaltspflichten, Reporting und aufsichtlichen Prozessen sind ein Schritt in die richtige Richtung.

  • Haftungsübernahme der Banken & Betrugsproblem

    Die Europäische Union will Betrug eindämmen, bei dem Kundinnen und Kunden von Kriminellen getäuscht und zu Zahlungen verleitet werden. Der Rat hat sich nun auf seine Position zur Änderung des Zahlungsrechts verständigt. Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes und diesjähriger DK-Federführer, betont: "Betrug kann nur wirksam bekämpft werden, wenn alle Beteiligten - Kreditinstitute, Telekommunikationsanbieter und Internetplattformen - ihren Beitrag leisten. Das muss auch der gesetzliche Rahmen widerspiegeln." Denn die Kriminellen entwickelten ihre Betrugsmaschen ständig weiter und nutzen neue Einfallstore über Social Media und andere digitale Kommunikationsmittel. Unerlässlich ist aber auch die Wachsamkeit der Kundinnen und Kunden. "Ohne ihre Mithilfe kann das Problem nicht gelöst werden", so Herkenhoff weiter.

  • Neue EU-Labels zu Langlebigkeit

    Am 20. Juni 2025 trat die neue EU-Ökodesignverordnung in Kraft.?Zugleich gibt es neue EU-Labels zu Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Die neuen Regelungen zum Ökodesign und entsprechenden Kennzeichen sind ein wichtiger Schritt für mehr Nachhaltigkeit in der digitalen Welt."

  • Finanzsektor muss mitgedacht werden

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) sieht Fortschritte, da sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine allgemeine Ausrichtung zur Omnibus Initiative geeinigt haben. Die ursprünglich von der Europäischen Kommission geplanten Vereinfachungen bei Berichtspflichten im Bereich Sustainable Finance sind ein wichtiger Schritt, um Unternehmen von Bürokratie zu entlasten und Nachhaltigkeit in der Praxis wirksamer zu gestalten.

  • Krisenmanagement & Einlagensicherung

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt den politischen Kompromiss zur Reform des europäischen Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI). "Der Kompromiss ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Einlagensicherung kann modernisiert, das europäische Abwicklungsregime gestärkt werden. Doch zentrale Fragen zur Rolle und finanziellen Belastung nationaler Sicherungssysteme bleiben offen", sagt Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des diesjährigen DK-Federführers Bundesverband deutscher Banken."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen