Recht auf Aktenauskunft und Akteneinsicht


Geheimhaltungsinteresse als Ausrede? - Transparency kritisiert restriktive Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes durch Bundesverwaltung
Anträge werden immer häufiger mit Verweis auf schützenswerte "Regierungstätigkeiten" sowie zugunsten vorgebrachter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse abgelehnt

(06.05.10) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. kritisiert anlässlich des jetzt veröffentlichten Zweiten Tätigkeitsberichts des Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit und Datenschutz (BfDI), Peter Schaar, die restriktive Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) durch die Bundesverwaltung.

Der Bericht des BfDI über die Jahre 2008 und 2009 bemängelt die noch immer bestehenden Hürden für die allen Bürgerinnen und Bürgern zustehenden Rechte auf Aktenauskunft und Akteneinsicht. Das IFG wird daher weiterhin nur gering genutzt.

Schaar kritisiert die unverhältnismäßig langen Bearbeitungszeiten und den Trend, dass Anträge immer häufiger mit Verweis auf schützenswerte "Regierungstätigkeiten" sowie zugunsten vorgebrachter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse abgelehnt werden. Er regt eine wissenschaftliche Evaluation des IFG durch den Bundestag und eine gründliche Überarbeitung der Ausnahmetatbestände an.

Transparency fordert insbesondere den Abbau der Ausnahmetatbestände. Die Verwaltung sollte grundsätzlich verpflichtet werden zu begründen, warum sie im jeweiligen Fall Informationsinteressen des Antragstellers bzw. der Allgemeinheit niedriger bewertet als das Interesse des betroffenen Dritten.

Dieter Hüsgen, Leiter der Arbeitsgruppe Informationsfreiheit, sagte: "Die restriktive Haltung der Bundesbehörden bei IFG-Anfragen widerspricht einer modernen und offenen Verwaltung. Wir brauchen eindeutige Regelungen darüber, welche Einzelinteressen es tatsächlich zu schützen gilt. Das Recht auf Informationsfreiheit darf nur dann ausnahmsweise zurücktreten, wenn das Geheimhaltungsinteresse nachweislich in erheblichem Umfange überwiegt."

Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes ist am 1. Januar 2006 in Kraft getreten. Bereits in seinem ersten Tätigkeitsbericht für die Jahre 2006 und 2007 hatte der BfDI die Umsetzung des IFG kritisiert. Für Transparency Deutschland ist die Informationsfreiheit ein wichtiges Mittel im Kampf gegen Korruption. Je leichter es Bürgerinnen und Bürgern haben, das Handeln der Verwaltung mit Hilfe des IFG transparent zu machen, um so eher wird Korruption vorgebeugt sowie ggf. wirtschaftlicher und politischer Schaden abgewendet. (Transparency: ra)

Lesen Sie mehr (externer Link):
Zweiter Tätigkeitsbericht des BfDI

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen