DSGVO-Bußgeld in Höhe von 10,4 Millionen Euro wegen unzulässiger Videoüberwachung von Beschäftigten "Die Schwere der Tat ist das entscheidende Kriterium für die Höhe des Bußgelds"
Die Niedersächsische Aufsichtsbehörde für Datenschutz hat gegen den Onlinehändler Notebooksbilliger ein Bußgeld in Höhe von 10,4 Millionen Euro verhängt. Die Begründung: Das Unternehmen habe seine Mitarbeiter ohne Rechtsgrundlage über mindestens zwei Jahre per Video überwacht. Das beschuldigte Unternehmen wies die Vorwürfe zurück und legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Die Bußgeldhöhe stehe in keiner Relation zur Größe und Finanzkraft des Unternehmens sowie zur Schwere des angeblichen Verstoßes, so die Argumentation.
Dazu sagt Dr. René Sandor, Rechtsanwalt im Datenschutzteam der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland: "Arbeitgeber dürfen ihre Beschäftigten nicht unter Generalverdacht stellen und ins Blaue hinein per Video überwachen. Das gilt vor allem für Rückzugsbereiche wie Aufenthaltsräume. Anderenfalls verletzt die Videoüberwachung die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten. Die Videoüberwachung darf erst recht nicht vorsorglich zur Abschreckung eingesetzt werden, denn das würde die Vertrauensbasis im Arbeitsverhältnis untergraben."
Sandor erklärt weiter: "Eine Videoüberwachung ist erlaubt, wenn konkrete Verdachtsmomente für Straftaten wie zum Beispiel Diebstahl vorliegen. Die Aufnahmen sind aber bestenfalls auf kurze Zeiträume und einzelne Beschäftigte zu begrenzen. Außerdem müssen Unternehmen die Aufnahmen im Regelfall nach zwei Tagen löschen."
Zur Höhe der Geldbuße erörtert der CMS-Anwalt: "Die Schwere der Tat ist das entscheidende Kriterium für die Höhe des Bußgelds. Unternehmen sollten Einspruch gegen Bußgeldbescheide einlegen, wenn die Datenschutzbehörde sie trotz geringer Schwere der Tat, der Korrektur der beanstandeten Maßnahmen und einer umfassenden Kooperation mit der Behörde mit hohen Millionenstrafen belegt." (CMS Hasche Sigle: ra)
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider ihren Tätigkeitsbericht vorgestellt. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist mit Blick auf die digitale Transformation und Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz eines der wichtigsten in Deutschland. Der vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt den eingeschlagenen und dringend notwendigen Perspektivwechsel der BfDI, die Datenschutz und verantwortungsvolle Datennutzung gleichermaßen in den Blick nimmt."
Die EU-Kommission hat den "AI Continent Action Plan" vorgestellt, mit dem Europa bei Künstlicher Intelligenz zu den aktuell führenden Nationen USA und China aufschließen will. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Mit dem AI Continent Action Plan verschiebt die EU den Fokus von KI-Regulierung auf KI-Förderung - und dafür ist es höchste Zeit. Die europäischen Staaten können nur gemeinsam zu den führenden KI-Nationen USA und China aufschließen und die Grundlagen für eine wettbewerbsfähige, europäische KI schaffen. Eine KI aus Europa würde einen entscheidenden Beitrag zu Europas digitaler Souveränität leisten. Die aktuelle geopolitische Lage und die angespannten Handelsbeziehungen zu den USA machen dies notwendiger denn je."
Transparency Deutschland kritisiert den Koalitionsvertrag von Union und SPD als unzureichend im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung und -prävention sowie Transparenz. Keine der drei Kernforderungen, die die Antikorruptionsorganisation bereits im Wahlkampf an die künftige Bundesregierung formuliert hatte, wurde im Koalitionsvertrag berücksichtigt. In der nächsten Legislaturperiode bleiben damit gravierende Defizite bestehen - und der Handlungsbedarf verschärft sich.
Die Europäische Kommission hat am 26.02.25 mit der Omnibus-Richtlinie ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsvorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vorgelegt. Stefan Premer, Principal Sustainability Consultant - Global Lead Climate Strategy bei Sphera, Anbieterin von Lösungen für das Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen, erläutert unten seine Sicht zu diesen Vorschlägen.
Die Regulierung von KI ist ein zentrales politisches und wirtschaftliches Thema - doch während Europa auf Vorschriften setzt, treiben die USA und China die Umsetzung voran. Die EU versucht mit dem AI-Act, Risiken frühzeitig zu kontrollieren, doch der technologische Fortschritt lässt sich nicht per Gesetz erzwingen. Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen, indem sie Transparenz fördern und Vertrauen schaffen - nicht nur aus ethischen Gründen, sondern auch für wirtschaftliche Vorteile.
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen