Datenschutz-Bußgeld gegen notebooksbilliger


Bitkom kommentiert: "Das gegen notebooksbilliger verhängte Bußgeld ist nach allem, was sich derzeit sagen lässt, absolut unverhältnismäßig"
"Die Datenschutzbehörden müssen bei der Verhängung von Bußgeldern mehr Augenmaß entwickeln"



Zu der Berichterstattung über ein durch die Landesdatenschutzbehörde Niedersachsen verhängtes Bußgeld gegen notebooksbilliger wegen Verstößen gegen die DS-GVO erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

"Das gegen notebooksbilliger verhängte Bußgeld ist nach allem, was sich derzeit sagen lässt, absolut unverhältnismäßig. Dies ist nun der zweite Fall innerhalb kurzer Zeit, in dem einer Datenschutzbehörde offenkundig das rechte Maß bei der Ahndung von Verstößen gegen die DS-GVO abhanden kam. Erst kürzlich ist ein durch den Bundesdatenschutzbeauftragten verhängtes Bußgeld vor Gericht auf ein Zehntel reduziert worden. Die Datenschutzbehörden müssen bei der Verhängung von Bußgeldern mehr Augenmaß entwickeln.

Dazu gehören in jedem Fall auch eine Bewertung der Kooperationsbereitschaft des Unternehmens und die Bereitschaft, entdeckte Missstände abzustellen, ebenso wie ein stärkerer Blick auf die wirtschaftliche Leistungskraft des betroffenen Unternehmens. Ein bloßes Abstellen auf den Umsatz birgt die Gefahr, Unternehmen mit geringen Margen über Gebühr zu belasten. Das unter den deutschen Aufsichtsbehörden abgesprochene Bußgeldkonzept hat einen Konstruktionsfehler, weil der Umsatz und nicht die Ertragslage eines Unternehmens als Bemessungsgrundlage eines Bußgeldes herangezogen wird.

Wir brauchen beim Datenschutz grundsätzlich ein neues Maß und eine neue Mitte. Der Datenschutz soll Verbraucher und Mitarbeiter schützen und den Missbrauch von Daten verhindern. Er darf aber nicht deutsche und europäische Unternehmen durch überbordende Bußgelder im Wettbewerb benachteiligen oder gar in ihrer Existenz bedrohen." (Bitkom: ra)

eingetragen: 12.01.21
Newsletterlauf: 10.02.21


Lesen sie auch:
Mitarbeiterüberwachung eine haltlose Unterstellung
Rechtswidrige Videoüberwachung
Generalverdacht nicht erlaubt

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen