Versicherungsverträge & risikogerechte Kalkulation


Deutsche Versicherungswirtschaft bedauert, dass der Gerichtshof der Europäischen Union risikogerechte Kalkulation bei Versicherungen in Frage stellt
Mit dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union wird eine versicherungsspezifische Regelung der sogenannten Gender-Richtlinie in Frage gestellt, die erst 2004 nach intensiver Diskussion von den EU-Mitgliedstaaten einstimmig verabschiedet und auch vom Europäischen Parlament mit großer Mehrheit angenommen worden war


(07.03.11) - Der Gerichtshof der Europäischen Union hat eine europarechtliche Regelung für ungültig erklärt, die nach Geschlecht differenzierende Versicherungstarife explizit zulässt. Das Gericht begründet dies mit dem Hinweis auf das Diskriminierungsverbot.

"Mit der Entscheidung wird ein zentrales Prinzip der privaten Versicherungswirtschaft, nämlich das Prinzip der Äquivalenz von Beitrag und Leistung, in Frage gestellt", bedauert Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des GDV. Bisher hatten die Versicherungsunternehmen die Möglichkeit für Männer und Frauen eine risikogerechte Kalkulation vorzunehmen, d. h. unterschiedliche Risiken auch unterschiedlich zu bewerten. Davon profitierten die Versicherten in Form eines insgesamt günstigen Prämienniveaus.

Bestehende Verträge sind nicht betroffen
Bereits bestehende Verträge sind gemäß dem Urteil nicht betroffen. Bis zum 21.12.2012 muss das Urteil in nationales Recht umgesetzt werden. Sofern der Gesetzgeber an der Richtlinie nichts mehr ändert, müssen ab diesem Zeitpunkt Versicherungsverträge geschlechtsunabhängig (Unisex) angeboten werden. "Auch wir werden das Urteil zunächst einmal in seinen Einzelheiten prüfen müssen, um daraus Folgerungen für die Branche und unsere Kunden ziehen zu können", erklärt von Fürstenwerth.

Ausgangslage: Risikogerechte Versicherungstarife
Mit dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union wird eine versicherungsspezifische Regelung der sogenannten Gender-Richtlinie in Frage gestellt, die erst 2004 nach intensiver Diskussion von den EU-Mitgliedstaaten einstimmig verabschiedet und auch vom Europäischen Parlament mit großer Mehrheit angenommen worden war. Diese Vorschrift ermächtigte die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die nach Männer und Frauen getrennte Kalkulation von Versicherungstarifen weiterhin zuzulassen, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Geschlecht ein bestimmender Faktor in der Risikobewertung ist.

Der Gesetzgeber in Deutschland hat diese Möglichkeit umgesetzt und eine entsprechende Vorschrift im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geschaffen. So können derzeit Frauen in Deutschland ihr Auto günstiger versichern als Männer, da ihr Unfallrisiko geringer ausfällt. Deutlich niedrigere Prämien zahlen wegen der geringeren Sterberisiken auch Frauen, die zu Gunsten von Partner oder Kinder eine Todesfallversicherung abgeschlossen haben.

Umgekehrt wird die kürzere Lebenserwartung von Männern und damit ihre durchschnittlich kürzere Rentenbezugszeit bei Rentenversicherungen dadurch ausgeglichen, dass bei gleicher Prämie eine höhere monatliche Rente gewährt wird. Versicherungstarife werden so kalkuliert, dass die jeweils unterschiedlichen Risiken durch Prämienunterschiede kompensiert werden. (Deutsche Versicherungswirtschaft: ra)

Lesen Sie auch:
Versicherungsverträge werden geschlechtsunabhängig

GDV: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Bedrohungslage ganzheitlich verstehen

    Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.

  • KI-Assistent ein potenzieller Angriffspunkt

    Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.

  • Umsetzung der E-Rechnungspflicht

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.

  • Globale Regulierung Künstlicher Intelligenz

    Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.

  • VdK prüft Musterklagen seiner Mitglieder

    VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen