Gewerkschaft der Polizei äußert sich warnend zum Start des elektronischen Personalausweises (ePA) Bernhard Witthaut warnt vor Leichtfertigkeit im Umgang mit persönlichen Online-Daten
(02.11.10) - Vor dem Hintergrund der Umstellung des alten Personalausweises auf den neuen elektronischen Personalausweis "ePA" warnt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) vor einer leichtfertigen Weitergabe persönlicher Daten ins weltweite Netz.
Die erschreckende Entwicklung der sogenannten IuK-Kriminalität mit einer Steigerung zum Vorjahr um rund 33 Prozent sei, so Bernhard Witthaut, stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender, ein eindeutiger Beweis dafür, dass Bürgerinnen und Bürger noch immer zu sorglos mit dem Schutz ihrer Online-Privatsphäre umgingen.
Allein bei den der Polizei im Jahr 2009 bekannt gewordenen IuK-Straftaten seien finanzielle Schäden in Höhe von rund 37 Millionen Euro beziffert worden. Witthaut: "Das Internet ist zwar ein virtueller Tatort, doch die von den Opfern erlittenen Schäden sind real. So vorsichtig wie Bürgerinnen und Bürger im Privatleben agieren, sollten sie es auch online im Netz tun. Den Schlüssel zu seiner Wohnung würde sicherlich auch niemand außen neben die Klingel hängen."
Witthaut appellierte indes an die politisch Verantwortlichen, Mittel bereit zu stellen, um die polizeiliche Präsenz im Netz hochfahren zu können. Ein hohes Entdeckungsrisiko verunsichere potenzielle Straftäter stark.
Mit gebotener Vorsicht, so der stellv. GdP-Bundesvorsitzende, sei nunmehr der mit dem 1. November 2010 bereitstehenden elektronischen Personalausweis zu benutzen.
Kritische Stimmen wie die des Hamburger Chaos Computer Club (CCC) dürften nicht unbeachtet bleiben. So fällten die Computer-Experten ein besorgniserregendes Test-Urteil: Das bisher hohe Niveau bei der Fälschungssicherheit des deutschen Personalausweises werde durch die übereilte Einführung eines sowohl konzeptionell schwachen als auch technisch fragwürdigen Großprojekts ohne Not unterminiert.
Witthaut: "Blindes Vertrauen in neue Datentechnik birgt stets Gefahren, eine gesunde Skepsis erschwert Tätern ihr kriminelles Handwerk." (GdP: ra)
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Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.
Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.
Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.
Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.
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