Konzept für Umgang mit Kundenbeschwerden


Anlegerschutz: Bankenverband spricht sich gegen das geplante Beraterregister aus
"Wir brauchen kein datenschutzrechtlich zweifelhaftes Beraterregister und aufgeblähte Bürokratie"


(05.11.10) - "Wir brauchen kein datenschutzrechtlich zweifelhaftes Beraterregister und aufgeblähte Bürokratie", kritisiert Dr. Hans-Joachim Massenberg, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, Anfang der Woche in Berlin die jüngsten Pläne der Deutschen Bundesregierung zum Anlegerschutzgesetz.

Für die Kreditwirtschaft sehe der Regierungsentwurf vor, mehr als 300.000 Bankmitarbeiter in einem bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geführten Register zu erfassen. Zudem sollen die Institute verpflichtet werden, in einem aufwändigen Verfahren sämtliche Wertpapierkundenbeschwerden an die BaFin zu übermitteln.

Als Alternative schlägt der Bankenverband stattdessen vor, dass die Banken der BaFin in Zukunft regelmäßig Bericht erstatten über die vorliegenden Beschwerden. Massenberg betont darüber hinaus: "Offenkundig schwere Beratungsfehler oder auffällige Häufigkeiten bei Beschwerden werden wir in Zukunft der BaFin sofort direkt melden." Die Aufsicht sei dann in der Lage, auf die in den Banken vorhandenen Informationen zurückzugreifen, um die Fälle zu prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zu veranlassen. "Ein flächendeckendes Register brauchen wir dafür nicht, damit würde über das Ziel hinausgeschossen."

Zudem kritisiert Massenberg, dass ausgerechnet der "Graue Kapitalmarkt" in Zukunft nicht von der BaFin, sondern von den lokal zuständigen Gewerbeaufsichtsämtern überwacht werden soll. Das sei für den Bankenverband nicht nachvollziehbar. "Wir haben mit der BaFin eine qualifizierte Aufsicht für den Finanzmarkt in Deutschland. Diese sollte grundsätzlich für alle Finanzmarktakteure zuständig sein, um gleiche Wettbewerbsverhältnisse und Schutzstandards zu gewährleisten", so Massenberg.

Der Bankenverband unterstütze die Ziele des Gesetzgebers, dass Bankmitarbeiter in der Beratung und im Vertrieb sachkundig und zuverlässig sind. Gerade die Qualität der Anlageberatung liege im ureigenen Interesse der privaten Banken. "Nur zufriedene Kunden bleiben Kunden, die Qualität der Anlageberater ist daher Grundlage für eine vertrauensvolle Beziehung des Kunden zu seiner Bank. Doch alle diese Ziele lassen sich mit weit weniger einschneidenden Mitteln als bislang vorgesehen erreichen", betont Massenberg. (Bankenverband: ra)



Bankenverband: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

  • Regulierung von Foundation Models

    Zur Debatte über eine mögliche Verzögerung beim EU AI Act, mit dem die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Europa reguliert werden soll, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Der AI Act ist die wohl wichtigste Entscheidung, die Europäisches Parlament und Kommission derzeit auf der Agenda haben."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen