Einführung einer europäischen Kollektivklage


Optimierung der Klagemöglichkeiten für Verbraucher: vzbv begrüßt Kommissionsentscheidung zu Kollektivklagen
vzbv will aber keine amerikanischen Verhältnisse, die dazu führen, dass eine Klageindustrie entsteht


(25.10.10) - Die EU verfolgt weiterhin den Plan zur Optimierung der Klagemöglichkeiten für Verbraucher. Mit ihrer Entscheidung hat die EU-Kommission den Weg für eine öffentliche Konsultation über die Einführung kollektiver Klagemöglichkeiten frei gemacht. "Wir begrüßen ausdrücklich, dass die EU-Kommission sich nicht beirren lässt und anstrebt, geschädigte Verbraucher zu ihrem Recht zu verhelfen", sagt Cornelia Tausch, Leiterin Fachbereich Wirtschaft und Internationales des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). "Wir freuen uns auf einen offenen und konstruktiven Dialog mit der Bundesregierung."

Auch der vzbv will keine amerikanischen Verhältnisse, die dazu führen, dass eine Klageindustrie entsteht, von der Rechtsanwälte profitieren, aber nicht die Verbraucher.

Ein prominentes Beispiel für die Notwendigkeit der Einführung eines kollektiven Rechtsdurchsetzungsinstruments sind erfolgreiche Klagen des vzbv gegen irreführende Preiserhöhungsklauseln in Stromverträgen. Obwohl das Gericht festgestellt hatte, dass diese Klauseln gegen geltendes Recht verstoßen und Verbraucher unangemessen benachteiligt werden, kam es nicht zu einer automatischen Entschädigung der Kunden. Diese müssen einzeln vor Gericht ziehen, um den erlittenen Schaden ersetzt zu bekommen.

Mit der Einführung einer europäischen Kollektivklage könnten eine Vielzahl von Verbrauchern in einem einzigen Verfahren ihre Schadensersatzansprüche geltend machen. Tausch: "Es geht um eine faire Chance für Verbraucher, entstandenen Schaden auch angemessen geltend machen zu können." Am Ende würden aber von einer erleichterten Sammelklagemöglichkeit nicht nur die Verbraucher, sondern vor allem diejenigen Unternehmen profitieren, die sich kundenfreundlich und fair verhalten.

Die gebetsmühlenartig geäußerte Kritik von Wirtschaftsvertretern, mit dieser neuen Richtlinie werde eine neue Klageindustrie nach US-amerikanischem Vorbild geschaffen, durch die sich vor allem gewiefte Anwälte bereichern, ist nach Ansicht des vzbv ein Ablenkungsmanöver. Der vzbv freut sich, dass diese Panikmache der Wirtschaft bei der EU-Kommission nicht auf fruchtbaren Boden gefallen ist. "Endlich können wir in eine sachliche Diskussion einsteigen, in der Argumente und Fakten zählen", freut sich Cornelia Tausch.

Im Oktober 2009 war eine Fortführung der Diskussion um die Einführung von kollektiven Klagemöglichkeiten unter anderem an der Intervention der Deutschen Bundesregierung gescheitert. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Weitere Maßnahmen sollten folgen

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.

  • Dringend gesetzliche Klarheit & Bürokratieabbau

    Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.

  • Stärkung der Demokratie notwendiger denn je

    Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.

  • Bewertung von PCI DSS 4.0

    Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).

  • EU-Richtlinie gegen Diskriminierung muss kommen

    Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen