Risiko für betroffene Unternehmen


Vorratsdatenspeicherung: IT-Verbände wollen gehört werden
Bundesregierung will Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland in einem gesetzgeberischen Eilverfahren noch vor der Sommerpause durchzusetzen

(19.06.15) - Der aktuelle Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung wirft viele technische und rechtliche Fragen auf. Einige der vorgeschlagenen Regelungen werden für die betroffenen Telekommunikations- und Internetunternehmen nicht praktikabel und technisch kaum umsetzbar sein. In einem gemeinsamen Brief fordern die Branchenverbände eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V., Breko, Vatm, Anga sowie die Initiative Europäischer Netzbetreiber (IEN) die Vorsitzenden der beteiligten Bundestagsausschüsse dazu auf, in einen intensiven Dialog mit den betroffenen Unternehmen und Verbänden zu treten und ihnen beispielsweise im Rahmen einer Verbändeanhörung die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

"Aufgrund der wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Tragweite einer anlasslosen Datenspeicherung ist ein bedachtes und wohlüberlegtes gesetzgeberisches Vorgehen bei der Schaffung neuer Regelungen und Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung besonders wichtig", heißt es in dem Schreiben. Es erscheine weder sinnvoll noch angemessen, die Vorratsdatenspeicherung im Eiltempo auf den Weg zu bringen.

Das geplante Gesetz birgt ein hohes wirtschaftliches Risiko für die betroffenen Unternehmen, da es hohe Investitionen fordert, gleichzeitig aber mit großer Wahrscheinlichkeit in jetziger Form verfassungsrechtlich keinen Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof haben wird. Im März 2010 erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Deutsche Umsetzungsgesetz zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig. Die Telekommunikations- und Internetunternehmen blieben damals auf Ausgaben in mehrstelliger Millionenhöhe sitzen, die sie für die technische Umsetzung der Gesetzesvorgaben investiert hatten. Mit dem jetzt geplanten neuen Gesetz wird sich der Aufwand für die Implementierung der Speicherverpflichtung im Vergleich zur alten Regelung noch erhöhen. Die Kosten dafür könnten sich nach einer ersten Schätzung von eco auf rund 600 Millionen Euro für die gesamte Branche belaufen.

Die Bundesregierung plant das Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland in einem gesetzgeberischen Eilverfahren noch vor der Sommerpause durchzusetzen. Der aktuelle Regierungsentwurf wurde ohne die Einbeziehung der betroffenen Telekommunikations- und Internetbranche beschlossen. (eco: ra)

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