Teuer: Umsetzung des verfassungswidrigen Gesetzes


eco: Einführung der Vorratsdatenspeicherung verursacht mehr wirtschaftlichen Schaden als Brüsseler Strafzahlungen
Um die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzuhalten, muss in Teilen eine völlig neue Infrastruktur aufgebaut werden, die erheblich anspruchsvoller ist als die 2008 eingeführte Technik


(04.05.12) - Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco begrüßt die Absicht der Bundesregierung, bei der Vorratsdatenspeicherung nicht voreilig Fakten zu schaffen. Die Wirtschaftsverbände eco, BDI, Bitkom, Anga, VATM, Brebo und der DIHK sprechen sich gegen eine nationale Zwischenlösung aus. Diese Position haben die Verbände in einem gemeinsamen Schreiben der zuständigen EU-Kommissarin Cecilia Malmström mitgeteilt: Sinnvoll sei es, zunächst die aktuelle Neuregelung der zugrunde liegenden EU-Richtlinie abzuschließen, bevor in Deutschland ein neues Gesetz erarbeitet wird.

Der volkswirtschaftliche Schaden, den eine Umsetzung der Richtlinie zum jetzigen Zeitpunkt auslösen würde, ist um ein Vielfaches höher als die theoretisch möglichen Strafzahlungen. Diese werden auf maximal 32 Millionen Euro pro Jahr geschätzt, und ob die Zahlungen überhaupt fällig werden, ist noch nicht abzusehen. Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung hingegen hat bereits im ersten Anlauf mehr als das Zehnfache gekostet: Rund 330 Millionen Euro mussten die Provider damals für die Umsetzung des verfassungswidrigen Gesetzes ausgeben.

Ein neuer Anlauf wird womöglich noch teurer: Um die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzuhalten, muss in Teilen eine völlig neue Infrastruktur aufgebaut werden, die erheblich anspruchsvoller ist als die 2008 eingeführte Technik. Die Kosten dafür müsste letztendlich die Bevölkerung und Unternehmen aller Branchen über höhere Preise tragen, oder das Geld fehlt für den Aufbau einer zeitgemäßen technischen Infrastruktur für den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Oliver Süme, bei eco Vorstand für Recht, Politik und Regulierung, erläutert die Vorbehalte der deutschen Wirtschaft: "Bereits beim ersten Anlauf musste die Internetwirtschaft mehr als 300 Millionen Euro zum Fenster hinauswerfen, um ein verfassungswidriges Gesetz in die Praxis umzusetzen. Es wäre wirtschaftlicher Wahnsinn, jetzt erneut solche Ausgaben zu erzwingen - insbesondere da alle Beteiligten wissen, dass die zugrunde liegende Richtlinie bereits in wenigen Monaten hinfällig sein wird." eco erwartet, dass die EU die Rechts- und Planungssicherheit der Unternehmen beachtet und von einem Vertragsverletzungsverfahren absieht. (eco: ra)

Lesen Sie auch:
EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Daten

eco: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Weitere Maßnahmen sollten folgen

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.

  • Dringend gesetzliche Klarheit & Bürokratieabbau

    Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.

  • Stärkung der Demokratie notwendiger denn je

    Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.

  • Bewertung von PCI DSS 4.0

    Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).

  • EU-Richtlinie gegen Diskriminierung muss kommen

    Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen