Vorratsdatenspeicherung: Information Security Forum fordert eine schnelle Entscheidung Steve Durbin "Rechtssicherheit ist die wichtigste Voraussetzung für Datensicherheit"
(04.05.12) - Die Frist der EU für eine Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist abgelaufen und eine Einigung der Koalition ist nicht in Sicht. Nun droht ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Steve Durbin, Global Vice President des herstellerunabhängigen Information Security Forums (ISF), fordert in einem Kommentar eine schnelle Entscheidung in der Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung.
"Der Umgang mit den großen Datenmengen, die täglich in Unternehmen und Behörden anfallen, ist eine enorme Herausforderung. Ganz unabhängig davon, ob die Speicherung der Daten gesetzlich vorgeschrieben ist, oder nicht: Ihr Volumen steigt exponentiell und Unternehmen stehen deshalb täglich vor der Frage, was sie mit diesen Daten tun, wie sie diese schützen und wie sie sie sicher, vor allem rechtssicher, nutzen können.
Klare gesetzliche Rahmenbedingungen wie das Bundesdatenschutzgesetz helfen ihnen dabei, diese Fragen zu beantworten. Unternehmen müssen die Rahmenbedingungen aber nicht nur verstehen, sondern sie auch in ihren Geschäftsprozessen, technischen Infrastrukturen und vor allem in den Köpfen ihrer Mitarbeiter umsetzen. Dafür benötigen sie Zeit und vor allem verlässliche Richtlinien. Für unsere Mitgliedsunternehmen fordern wir deshalb eine schnelle und tragfähige Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung.
Dann können Telekommunikationsanbieter oder Infrastruktur-Provider ihrer Rolle und ihrer Verantwortung gegenüber der Gesetzgebung und vor allem gegenüber ihren Kunden in dem gesetzlich geregelten Umfang gerecht werden. Rechtssicherheit ist die wichtigste Voraussetzung für Datensicherheit." (Information Security Forum: ra)
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.
Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."
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