Bitkom zur Vorratsdatenspeicherung: Telekommunikations- und Internetanbieter brauchen Planungssicherheit Überarbeitung der EU-Richtlinie abwarten: "Eine langfristig tragfähige Lösung muss auch im Interesse der EU sein"
(04.05.12) - Der Bitkom begrüßt, dass die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gemäß einer aktuellen Entscheidung der Bundesregierung erst nach Überprüfung einer entsprechenden EU-Richtlinie neu geregelt werden soll. Der Hightech-Verband hat wiederholt betont, dass eine deutsche Regelung langfristig mit EU-Recht vereinbar sein muss.
Gemeinsam mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und fünf weiteren Verbänden plädiert Bitkom auch dafür, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit Grundrechten abzuwarten. Dies haben die Verbände in einem gemeinsamen Schreiben an die Bundesregierung betont. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder sagte dazu:
"Die Unternehmen tragen auf klarer rechtlicher Basis selbstverständlich zur Aufklärung schwerer Straftaten bei. Wenn der Gesetzgeber hierzu die von der EU geforderte Vorratsdatenspeicherung einsetzen will, muss dafür zunächst eine langfristig tragfähige Rechtsgrundlage geschaffen werden. Bundes- und EU-Recht müssen zusammenpassen. Die Telekommunikations- und Internetanbieter erwarten von der Politik zu Recht eine Lösung, die nicht bald schon wieder vom Verfassungsgericht einkassiert wird. Zuletzt haben die Unternehmen umsonst Millionenbeträge in Personal und Technik investiert. Hier braucht es mehr Planungssicherheit."
Vor diesem Hintergrund hofft Bitkom, dass es nicht zu einem Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen die Bundesrepublik kommt. Die EU-Kommission hatte Deutschland eine Frist gesetzt, um die Vorratsdatenspeicherung neu zu regeln. "Eine langfristig tragfähige Lösung muss auch im Interesse der EU sein", sagt Rohleder. (Bitkom: ra)
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.
Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.
Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.
Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.
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