Bedrohung für die Finanzstabilität?


Marcus Laube, crossinx: "Ein regulatorischer Hammer der Bundesbank gegen Fintechs ist Unsinn"
Die Bundesbank will ein umfassendes Bild der Geschäfte von Fintechs gewinnen




Klassische Kreditinstitute werden zunehmend durch digitale Geschäftsmodelle von Fintechs attackiert. Über das Thema wurde auch im Rahmen einer G20-Konferenz diskutiert. Um festzustellen, ob Fintechs die Finanzstabilität bedrohen, fordert Bundesbankchef Weidmann für die Zukunft eine Regulierung der Fintechs. Nachfolgend kommentiert Marcus Laube, Gründer und Geschäftsführer des Frankfurter Fintechs crossinx, die Forderung von Bundesbank-Chef Weidmann nach einer einheitlichen Regulierung für Fintechs.

Bundesbank-Präsident Jens Weidmann hat sich für eine Regulierung der noch jungen Finanztechnologie-Branche ausgesprochen. Mit dieser Forderung verfolgt er ein klares Ziel: Die Bundesbank will ein umfassendes Bild der Geschäfte von Fintechs gewinnen, um festzustellen, ob und in welcher Weise sie eine Bedrohung für die Finanzstabilität sein könnten. Doch was macht laut Bundesbank ein Fintech aus? Und ist eine solche Regulierung überhaupt sinnvoll?

Eine solche Regulierung ist schwer umsetzbar und ist als allgemeine Forderung – wie sie nun im Raum steht – Unsinn. Es ist völlig unsinnig von der Bundesbank, mit dem regulatorischen Hammer zu kommen. Fintech ist nicht gleich Fintech. Es muss eine Unterscheidung erfolgen. Beispielsweise muss ein Fintech, welches Finanzprodukte vermittelt, anders behandelt werden als eines, das eigene Finanzprodukte anbietet. Auch muss man unterscheiden zwischen Angeboten an Privatkunden und Geschäftskunden.

Um den Markt besser verstehen zu können, sollte sich die Bundesbank lieber mit den Fintechs an einen Tisch setzen. Die Bereitschaft der Fintechs dazu ist sicher vorhanden, da sie nicht grundsätzlich eine Regulierung ablehnen. Sie muss nur den verschiedenen Aspekten und Geschäftsmodellen Rechnung tragen. Die Forderung unterstreicht aber auch die Notwendigkeit einer europaweit einheitlichen Sandbox, damit neue Modelle auch ohne Regulierung ausprobiert werden können und nicht unterschiedliche Rahmenbedingungen in verschiedenen europäischen Ländern gelten, die alle von den Fintechs unterschiedlich berücksichtigt werden müssen
.
(crossinx: ra)

eingetragen: 01.02.17
Home & Newsletterlauf: 09.03.17

crossinx: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen