BvD fordert Rechtssicherheit bei "Safe Harbour"-Nachfolge "EU-US Privacy Shield" muss transparent und nachprüfbar sein
(29.02.16) - Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. begrüßt das Bestreben der EU-Kommission und der US-Regierung, zügig ein Nachfolgeabkommen für die "Safe Harbour"-Vereinbarung zu finden. "Bürger und Bürgerinnen, Unternehmen und Datenschutzbeauftragte brauchen Rechtssicherheit", sagte BvD-Vorstand Thomas Spaeing am Mittwoch in Berlin. "Allerdings muss das Abkommen transparent, nachprüfbar und Betroffenenrechte europäischer Bürger auch vor US-Gerichten durchsetzbar sein."
Die EU-Kommission hatte am 2. Februar eine grundsätzliche Einigung mit den USA bekannt gegeben. Die neue Vereinbarung trägt den Namen "EU-US Privacy Shield". Sie löst das im Oktober 2015 vom Europäischen Gerichtshof annullierte "Safe Harbour"-Abkommen über den Datenverkehr zwischen EU-Unternehmen und den USA ab.
Laut EU-Kommission können Bürger künftig bei Datenmissbrauch Schadensersatzsansprüche anmelden, Unternehmen müssten Fristen zur Beantwortung von Beschwerden einhalten und EU-Datenschutzbeauftragte können Beschwerde beim US-Handelsministerium einreichen. Für Vorwürfe über die Ausspähung durch Geheimdienste soll eine US-Ombudsstelle eingerichtet werden. Das Abkommen muss noch ausgearbeitet und von den EU-Staaten sowie dem EU-Parlament geprüft werden.
Datenschützer kritisierten unter anderem, dass die US-Seite die Zugeständnisse bisher lediglich in einer schriftliche Erklärung vorlege, die keine Rechtssicherheit gebe.
"Eine Einigung ist dringend und notwendig", mahnte BvD-Vorstand Spaeing. "Die Verwendung von personenbezogenen Daten aus Europa in den USA muss aber kontrolliert werden können. Das scheint durch die jetzige Übereinkunft noch nicht gesichert." (BvD: ra)
BvD: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.
Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.
Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."
Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen