Bundesagentur achte den Datenschutz


BA kontra Frankfurter Rundschau: Grundsätzlich speichere die BA nur Daten, die sie zu ihrer Aufgabenerledigung benötige
Die Einhaltung des Datenschutzes in den IT-Systemen der BA wird in enger Abstimmung mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz regelmäßig überprüft


(02.11.09) - Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wehrt sich gegen Vorwürfe, der Frankfurter Rundschau (in ihrer Ausgabe vom 30.11.09), die die Datensicherheit und den Datenschutz bei der BA auf schwachen Füßen sehen. Wir zitieren im Folgenden eine Pressemeldung der Bundesagentur.

"In der Frankfurter Rundschau werden heute unter der Überschrift 'Datenschleuder Bundesagentur' massive Vorwürfe gegen die Bundesagentur für Arbeit (BA) erhoben. Dazu erklärt die BA: Grundsätzlich speichert die BA nur Daten, die sie zu ihrer Aufgabenerledigung benötigt.

Die BA hat zur Verbesserung der Integrationsarbeit im Interesse des Kunden das so genannte Vier-Phasen-Modell eingeführt. Dieses ist kein neues IT-Verfahren, sondern es optimiert Arbeitsabläufe. Im Rahmen dieses Vier-Phasen-Modells werden nur die Daten erhoben, die für die Vermittlung von Arbeitslosen und die Integration von Hilfebedürftigen notwendig sind. Die Software wurde an das Vier-Phasen-Modell angepasst und enthält nun verbesserte Softwareoberflächen für eine schnellere Bearbeitung.

Nach ersten Hinweisen, dass es möglicherweise mit dieser IT-Anwendung datenschutzrechtliche Probleme geben könnte, hat die BA sofort reagiert und noch vor dem Start am 17.08.2009 technisch sichergestellt, dass vermittlungsrelevante sensible Daten aus der Potenzialanalyse des Bewerbers (Leistungsfähigkeit, persönliche Rahmenbedingungen) nicht mehr uneingeschränkt bundesweit durch Mitarbeiter der Arbeitsverwaltung eingesehen werden können. Sie stehen nur noch einem eingeschränkten Nutzerkreis zur Verfügung.

Die Einhaltung des Datenschutzes in den IT-Systemen der BA wird in enger Abstimmung mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz regelmäßig überprüft und bei Bedarf verbessert.
(Bundesagentur für Arbeit: ra)

Bundesagentur für Arbeit: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen