Bitkom zum neuen Meldegesetz


Dr. Bernhard Rohleder: "Nach Acta dürfte dies innerhalb kürzester Zeit der zweite Fall werden, wo der Druck der Straße ein Gesetz kippt"
"Zu begrüßen ist, dass alle Meldestellen künftig verpflichtet sind, Verbraucher aktiv auf das Widerspruchsrecht hinzuweisen"

(12.07.12) - Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder kommentiert die Neuregelung des Meldegesetzes wie folgt:
"Nach Acta dürfte dies innerhalb kürzester Zeit der zweite Fall werden, wo der Druck der Straße ein Gesetz kippt. Aus den jüngsten Diskussionen um Themen rund um den Datenschutz in der digitalen Welt hätte der Bundestag gelernt haben sollen. Die Zeiten sind vorbei, in denen einschlägige Gesetzesvorhaben im Hauruck-Verfahren durch das Parlament getrieben werden können. Solche Projekte müssen mit der Öffentlichkeit diskutiert, transparent gemacht und im Dialog zwischen Politik und Bürgern vermittelt werden.

"Die Diskussion braucht vor allem mehr Sachlichkeit. Uns erstaunt, dass das Gesetz in der aktuellen Form auch von jenen scharf kritisiert wird, die in ihrem eigenen Verantwortungsbereich zum Beispiel in den Bundesländern seit Jahren kritiklos ähnliche Verfahren praktizieren." Nüchtern betrachtet ist zunächst zu begrüßen, dass künftig in Meldefragen bundesweit einheitliches Recht gilt. Dies fördert die Transparenz und den Bürokratieabbau. Ebenfalls zu begrüßen ist, dass alle Meldestellen künftig verpflichtet sind, Verbraucher aktiv auf das Widerspruchsrecht hinzuweisen. Dies ist heute nicht durchgängig der Fall und stellt eine Verbesserung gegenüber der bisherigen Praxis dar.

Zum dritten sollte darauf hingewiesen werden, dass von der Meldestelle auch künftig nur ein rudimentärer Datensatz herausgegeben wird: Name, Anschrift, ggfs. Todesdatum. In Telefonbüchern oder auf Internet-Seiten finden sich über die meisten Bundesbürger Informationen, die weit darüber hinausgehen.

Anstelle die Debatte anzuheizen, sollte im Sinne der Sachlichkeit der Kern des Spannungsverhältnisses bei der Bewertung solcher Auskunftsersuchen erklärt werden: Einerseits muss die Privatsphäre jedes Einzelnen zuverlässig geschützt werden. Andererseits müssen für Privatverbraucher wie für Unternehmen Möglichkeiten geschaffen werden, zum Beispiel säumigen Schuldnern ohne großen Rechercheaufwand Schriftstücke an die offizielle Meldeadresse zuzustellen. Auch kann es im Interesse der Verbraucher sein, von Herstellern, Händlern und Dienstleistern Informationen zu erhalten – und sei es in Form von Werbung. Diese unterschiedlichen Interessen sollte der Gesetzgeber bei den weiteren Diskussionen im Sinne einer vernünftigen Güterabwägung berücksichtigen."

In einer repräsentativen Bitkom-Umfrage haben 61 Prozent der Befragten erklärt, Werbung erhalten zu wollen. 70 Prozent der Bundesbürger, sind der Meinung: "Werbung muss sein, weil sonst die Wirtschaft nicht funktioniert." (Bitkom: ra)

Lesen Sie auch:
"Weiterer Datenskandal erster Ordnung"
"Schockiert über Form und Inhalt der Gesetzgebung"

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen