Bankenverband kritisiert Gesetz: Alleingang beim Trennbankengesetz erhöht Risiken und Kosten für deutsche Wirtschaft Mit dem Trennbankengesetz habe sich der deutsche Gesetzgeber vergaloppiert
(19.06.13) - Anlässlich der Verabschiedung des Trennbankengesetzes durch den Deutschen Bundestag erklärt Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken:
"Mit dem (…) verabschiedeten Trennbankengesetz hat sich der deutsche Gesetzgeber vergaloppiert. Es soll den Finanzmarkt stabiler machen, schadet aber letztlich der deutschen Wirtschaft, denn es stellt das bewährte Universalbankensystem vollkommen unnötigerweise in Frage. Die deutsche Wirtschaft bezieht ihre Stärke seit jeher auch aus der Finanzierungskraft der deutschen Universalbanken. Die exportorientierten heimischen Unternehmen können damit nicht zuletzt im internationalen Wettbewerb punkten. Dies wird nun leichtfertig aufs Spiel gesetzt.
Viel sinnvoller sind aus unserer Sicht die regulatorischen Maßnahmen, die die Politik schon Schritt für Schritt ergriffen hat, um die Risiken an den Finanzmärkten zu minimieren. Dazu gehören insbesondere die erhöhten Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen nach Basel III, die Reform des OTC-Derivatehandels, die Regulierung des Hochfrequenzhandels oder auch die vorgesehene Sanierungs- und Abwicklungsplanung bei Kreditinstituten und Finanzgruppen.
Umso fragwürdiger erscheint das deutsche Vorpreschen im Alleingang, als der europäische Gesetzgeber für diesen Bereich ohnehin in absehbarer Zeit eigene Vorschläge vorlegen wird." (Bundesverband deutscher Banken: ra)
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Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.
Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."
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