Gesetzliche Regelung erforderlich


Bankenverband: Politik muss bei SEPA konsequent bleiben
Zum ersten Mal in der Geschichte Europas sei gelungen, nationale Grenzen bei der Abwicklung von Zahlungen zu überwinden


(08.06.11) - "SEPA war und ist ein politisches Projekt. Es liegt nun an den politisch Verantwortlichen diese für Europa wichtige Aufgabe konsequent weiter zu verfolgen. Es kann nicht sein, dass die Kreditwirtschaft im Auftrag der Politik SEPA unter Anstrengungen entwickelt und die Politik nun kurz vor Erreichen der Ziellinie zurück zum Start will", sagte Hans-Joachim Massenberg, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bankenverbandes, auf dem Zahlungsverkehrssymposium der Deutschen Bundesbank in Frankfurt am Main.

Zum ersten Mal in der Geschichte Europas sei gelungen, nationale Grenzen bei der Abwicklung von Zahlungen zu überwinden. Die SEPA (Single Euro Payments Area) führe seit Jahrzehnten bestehende europäische Insellösungen nun zu einem europäischen Ganzen zusammen. Sie stelleinen Eckpfeiler auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Binnenmarkt dar.

Wichtig sein, dass ein unbürokratischer aber gleichzeitig rechtssicherer Weg gefunden wird, wie bestehende Einzugsermächtigungen der Kunden für Mieten, Versicherungsprämien oder Stromzahlungen in das neue System überführt werden. Allein in Deutschland wüden jedes Jahr acht Milliarden Lastschriften per Einzugsermächtigung durchgeführt.

"Hierfür ist eine gesetzliche Regelung erforderlich. Sollte der europäische Gesetzgeber nicht tätig werden, so wird eine nationale Lösung notwendig", sagte Massenberg.

Die Vorteile der SEPA für Unternehmen und Verbraucher lägen auf der Hand. Von einem Konto aus könne, mit einem Verfahren, jedes Konto in den 32 SEPA-Ländern erreicht werden. Egal, ob es sich dabei um Konten für das Rentnerehepaar auf Mallorca, den deutschen Austauschstudenten in Paris oder um ein zentral geführtes Konto in Deutschland für europaweit tätige Mittelständler handele. Im Konkreten bedeutee dies, Verbraucher und Unternehmen können ihren gesamten Zahlungsverkehr von einem einzigen Konto bei einer beliebigen Bank in ganz Europa aus tätigen.

Unternehmen und die öffentliche Hand sollten jetzt mit der Umstellung auf die SEPA-Verfahren beginnen. Denn nach dem Willen des europäischen Gesetzgebers gibt es voraussichtlich ab Anfang 2013 keine nationale Überweisung und ab Anfang 2014 keine nationale Lastschrift mehr. (Bundesverband deutscher Banken: ra)

Bankenverband: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen